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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsratswahlen“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2022
- 8 Ta 793/22 -
Beschwerde um Aufnahme in Wählerliste zur Betriebswahl bei Takeaway Express GmbH Berlin erfolglos
Keine Aufnahme in Wählerliste
Das ArbG Berlin hatte den Antrag zurückgewiesen, dem Wahlvorstand aufzugeben, näher benannte 24 Personen aus dem Bereich Staff des Hub Berlin in die Wählerliste der Betriebsratswahl im Betrieb Takeaway Express GmbH Berlin aufzunehmen. Der Antrag ist damit begründet worden, dass es sich bei diesem Personenkreis um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen handele, die dem Betrieb zugehören würden. Das LAG Berlin-Brandenburg die gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts gerichtete sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Das LAG hat zwar die Auffassung vertreten, dass es zulässig sein kann, fehlerhafte Handlungen des Wahlvorstandes auch im Vorfeld der Betriebsratswahl noch gerichtlich zu korrigieren. Ein Verfügungsgrund ist danach dann gegeben, wenn durch die Korrektur des Wahlfehlers eine erfolgreiche Wahlanfechtung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, wobei es auch auf rechtliche Unsicherheiten ankommt.Danach fehlt es an dem erforderlichen Verfügungsgrund. Die Aufnahme in die Wählerliste wäre im Zeitpunkt der Entscheidung der Beschwerdekammer zwar gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 WO noch möglich gewesen. Selbst wenn dem Wahlvorstand durch gerichtlichen Beschluss aufgegeben... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2022
- 7 ABR 29/20 -
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam
Voraussetzung für schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten nicht erfüllt
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Das mehrere Hektare große Werksgelände ist von einem geschlossenen Werkszaun umgeben; der Zugang erfolgt durch vom Werkschutz kontrollierte Tore. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem Werk Hannover-Stöcken organisatorisch zugeordnet sind und... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.11.2021
- 13 TaBVGa 1534/21 -
Kein Abbruch der Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst „Gorillas“
LAG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde der Arbeitgeberin ab
Die bereits begonnene Betriebsratswahl bei dem Fahrradlieferdienst „Gorillas“ kann fortgesetzt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Arbeitgeberin hatte den Abbruch der Betriebsratswahl verlangt, weil nach ihrer Auffassung der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden sei und erhebliche Mängel im Wahlverfahren vorlägen. Das Arbeitsgericht hat diesen Antrag durch Beschluss vom 17. November 2021 zurückgewiesen. Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Arbeitgeberin an das Landesarbeitsgericht. ... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 17.11.2021
- 3 BVGa 10332/21 -
Betriebsratswahl bei Fahrradlieferdienst kann stattfinden
Anfechtung nach Durchführung der Betriebsratswahl möglich
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl bei einem Fahrradlieferdienst zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, ein Abbruch der Wahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden.
Andernfalls sei nicht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, sondern in einem möglichen Anfechtungsverfahren nach Durchführung der Wahl festzustellen, ob die Wahl aufgrund solcher Fehler unwirksam sei.Dies auch im Hinblick auf die gesetzliche Wertentscheidung für eine Bildung von Betriebsräten. Aufgrund der hier von Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehler gebe es keine hinreichenden... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2021
- 41 Ca 3718/21 -
Unwirksame fristlose Kündigung eines Fahrradkurierfahrers
Initiator einer Betriebsratswahl genießt Sonderkündigungsschutz
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die arbeitgeberseitige außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines Fahrradkuriers eines Lastfahrräder-Lieferdienstes unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Dem Kläger wurde die Kündigung erst zugestellt, kurz nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte.Das Gericht ließ sich von der Argumentation des Arbeitgebers nicht überzeugen. Der Einwand der Arbeitgeberin, der Kläger müsse so gestellt werden, als sei ihm die Kündigung noch vor Eintritt des dadurch nach § 15 Kündigungsschutzgesetz... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Neumünster, Beschluss vom 27.06.2018
- 3 BV 3a/18 -
Filialleiter in der Systemgastronomie kann in den Betriebsrat gewählt werden
Wahlanfechtung des Arbeitgebers erfolglos
Ein Filialleiter kann in den Betriebsrat gewählt werden und ist nicht etwa zwingend ein leitender Angestellter. Eine aus diesem Grund vom Arbeitgeber angestrengte Anfechtung der Betriebsratswahl blieb erfolglos. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster entschieden.
Im zu verhandelnden Fall hat die bundesweit im Bereich der Systemgastronomie mit einer großen Anzahl von Filialen vertretene Arbeitgeberin mit der zuständigen Gewerkschaft einen Tarifvertrag geschlossen, wonach die Filialmitarbeiter in Teilregionen jeweils einen gemeinsamen Betriebsrat wählen. Bisheriger Vorsitzender des Betriebsrats der Teilregion, für die das Arbeitsgericht Neumünster... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 21.03.2017
- 7 ABR 19/15 -
BAG: Aufnahme von Wahlberechtigten in Wählerliste zu einer Betriebsratswahl am Wahltag unzulässig
Betriebsratswahl ist aufgrund möglicher Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar
Werden noch am Wahltag zu einer Betriebsratswahl Wahlberechtigte in die Wählerliste aufgenommen, so ist die Wahl aufgrund einer möglichen Beeinflussung des Wahlergebnisses anfechtbar. Die Aufnahme neuer Wahlberechtigter ist zum Schutz vor Wahlmanipulationen nur bis zum Tag vor Beginn der Stimmabgabe zulässig. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Betriebsratswahl vom März 2014 angefochten, da noch am Wahltag drei Arbeitnehmer handschriftlich als Wahlberechtigte in die Wählerliste aufgenommen wurden und dies als unzulässig angesehen wurde. Das Arbeitsgericht Regensburg und das Landesarbeitsgericht München gaben der Anfechtung statt. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats.... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2017
- 10 TaBV 3/17 -
LAG Düsseldorf zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl in einem Sicherheitsunternehmen
LAG wendet Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an
Die Beschwerde einer Arbeitgeberin gegen den zurückgewiesenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl hatte keinen Erfolg, da Gründe für eine offensichtliche Nichtigkeit der Wahl nicht vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall gab es bei der Arbeitgeberin, einer Firma aus der Sicherheitsbranche mit ca. 60 Mitarbeitern, zunächst keinen Betriebsrat. Am 24.02.2016 fand eine Versammlung mit 27 Arbeitnehmern statt, in der ein Wahlvorstand gewählt wurde. Für den 04.03.2016 wurde die zweite Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats angekündigt.Der Wahlvorstand ging vom vereinfachten... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.2015
- 7 ABR 42/13 -
Bei Entscheidung über Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sind Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen für Schwellenwert mitzuzählen
Belegschaftsstärke entscheidend für Direktwahl oder Delegiertenwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach § 9 Abs. 1 MitbestG werden die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen. § 9 Abs. 2 MitbestG bestimmt, dass die Wahl in Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmern in unmittelbarer Wahl erfolgt,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2014
- 2 AZR 505/13 -
Fristlose Kündigung eines Kandidaten für das Amt des Wahlvorstands wegen angeblich geschäftsschädigender Aussagen in YouTube-Video unwirksam
Inhalt und den Kontext der Äußerungen für Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung entscheidend
Ein Arbeitnehmer darf im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl nicht wissentlich falsche oder geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten oder verbreiten lassen. Nimmt der Arbeitgeber diese Äußerungen eines "Wahlbewerbers" zum Anlass für eine Kündigung, ist diese nur wirksam, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor, das die fristlose Kündigung eines Kandidaten für das Amt des Wahlvorstands mangels Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes für unwirksam erklärte.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Falls stellt Verpackungen her. In ihrem Betrieb, in dem viele Facharbeiter beschäftigt sind, fand am 10. Februar 2012 auf Einladung der Gewerkschaft ver.di eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands statt. Die Versammlung nahm einen unübersichtlichen Verlauf. Nach dem Verständnis beider Prozessparteien ist es zu einer wirksamen Wahl... Lesen Sie mehr