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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsmittel“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 20.09.2023
- 3 K 16/23.MZ -

Hundesteuer gilt auch für Trainings- und Therapiehunde

Hundes stellen keine notwendigen Betriebsmittel dar

Auch Hunde, die der Halter bei seiner beruflichen Tätigkeit als Hundetrainer und Hunde­physiotherapeut einsetzt, unterliegen der Hundesteuer. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Das klagende Ehepaar wurde von der beklagten Stadt zur Hundesteuer für drei in seinem Haushalt lebende Hunde herangezogen. Dagegen wandten sie sich mit Widerspruch und machten geltend: Zwei der Hunde würden von der Klägerin zu 1) bei ihrer selbständigen Tätigkeit als Hundetrainerin und Hundephysiotherapeutin eingesetzt. Die Hunde stellten notwendige Betriebsmittel dar, die nicht der Hundesteuer unterfielen. Lediglich der dritte Hund, der aus Altersgründen nicht mehr in eine berufliche Tätigkeit einbezogen werde, sei steuerpflichtig. Der Widerspruch blieb erfolglos. Auch die Klage wurde abgewiesen.Bei der Hundesteuer handele es... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.09.2012
- 8 AZR 826/11 -

Betriebsübergang – Betriebs­mittelübernehmer muss Betriebsmittel weiter nutzen

Abschluss eines Kooperations­vertrags zwischen bisherigem Inhaber und späterem Betriebserwerber stellt nicht zwingend Betriebs­inhaber­wechsel dar

Bei dem Übergang eines betriebsmittel­geprägten Betriebes kommt dem Übergang der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung wesentliches Gewicht zu. Der Betriebs­mittelübernehmer muss die Betriebsmittel tatsächlich weiter oder wieder nutzen. Der bisherige Betriebsinhaber muss die Nutzung der Betriebsmittel im Betrieb oder Betriebsteil einstellen. Der Abschluss eines Kooperations­vertrags zwischen bisherigem Inhaber und späterem Betriebserwerber stellt nicht notwendig einen solchen Betriebs­inhaber­wechsel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeitsgerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall streiten die Parteien um Entgeltansprüche aus übergegangenem Recht. Die klagende Bundesagentur für Arbeit hat Insolvenzgeld an die Arbeitnehmer der früheren Betriebsinhaberin gezahlt und geht nun gegen die Beklagte als angebliche Betriebserwerberin vor. Die frühere Betriebsinhaberin und spätere Insolvenzschuldnerin hatte im März 2007 mit der Beklagten... Lesen Sie mehr




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