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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Betriebsablaufstörung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.11.2020
- VG 3 L 612/20 -

Kinder haften nicht für ihre Eltern

Keine Rechtsgrundlage für Überweisung an eine andere Schule ohne in der Person des Schülers liegendem Grund

Ein Schüler kann nicht allein wegen des Verhaltens seines Vaters gegenüber Schulleitung und Lehrerschaft an eine andere Schule überwiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der 15-jährige Antragsteller besucht eine Schule in Berlin-Tempelhof. Seit mehr als zwei Jahren gibt es erhebliche Auseinandersetzungen zwischen dessen Vater und der Schule. Der Vater stellte zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden, Petitionen, Befangenheitsanträge und Strafanzeigen. Er erscheint vor der Schule, spricht Schüler und Lehrkräfte an und erstellt Videos, die er auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Ein Großteil der Lehrkräfte der Schule fühlt sich von dem Vater des Antragstellers bedroht; die beiden Klassenlehrerinnen und die Schulleiterin waren zwischenzeitlich dienstunfähig erkrankt. Der Antragsteller selbst weist nach dem Zeugnis... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.12.2003
- 5 Ga 286/03 -

Ablehnung eines Urlaubsantrags nur aus betrieblichen Gründen oder sozialem Vorrang anderer Urlaubswünsche

Störung des Betriebsablaufs durch Urlaub begründet keine Ablehnung

Beantragt ein Arbeitnehmer Urlaub, ist dieser regelmäßig zu gewähren. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur aus betrieblichen oder aus sozialen Gründen, wenn Urlaubswünsche anderer den Vorrang haben, verweigern. Die Störung des Betriebsablaufs durch den Urlaub begründet für sich genommen keine Ablehnung. Dies hat das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte ein Arbeitnehmer im September 2003 Urlaub für Ende Dezember/Anfang Januar. Nachdem der Arbeitgeber bis Anfang Dezember über den Urlaubsantrag nicht entschieden hatte, fragte der Arbeitnehmer nach. Daraufhin teilte man ihm mit, dass der Urlaubsantrag angesichts der durchzuführenden Inventur und der zu erwartenden sehr hohen Kundenfrequenz im Urlaubszeitraum... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2001
- 2 AZR 147/00 -

Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit berechtigt Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung

Betriebs­ablaufs­störungen müssen nicht nachgewiesen werden

Bleibt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung wiederholt unentschuldigt von der Arbeit fern, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Arbeits­verhält­nisses. Der Arbeitgeber muss keine Störung des Betriebsablaufs durch das Fehlverhalten nachweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall rügte ein Arbeitgeber, in einem als Abmahnung bezeichneten Schreiben vom 7. Juli 1998, das unentschuldigte Fernbleiben eines Arbeitnehmers. Zudem wies er den Arbeitnehmer im Wiederholungsfall auf mögliche rechtliche Schritte hin. Mit Schreiben vom 28. Juli 1998 erteilte der Arbeitgeber eine weitere Abmahnung, da der Arbeitnehmer seit dem 20. Juli 1998... Lesen Sie mehr