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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beteiligungsrecht“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2020
- VG 5 K 50.17 und VG 5 K 237.18 -

Gleichstellungs­beauftragte hat Anspruch auf Teilnahme an Leistungsklausur und Beteilung im Stellenbesetzungs­verfahren

Bundesministerium hat Rechte seiner Gleichstellungs­beauftragten verletzt

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die Beteiligungsrechte seiner Gleichstellungs­beauftragten in zwei Fällen verletzt. Das hat das Verwaltungsgericht in zwei Klageverfahren entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist die Gleichstellungsbeauftragte im BMFSFJ. Mit einer von ihr 2017 beim Verwaltungsgericht erhobenen Klage rügt sie, nicht zur Leitungsklausur des BMFSFJ im Jahr 2016 eingeladen worden zu sein. Sie sieht sich dadurch in ihrem Beteiligungsrecht verletzt. Mit einer weiteren, 2018 erhobenen Klage wendet sie sich als Gleichstellungsbeauftragte ferner gegen ihre unterlassene Beteiligung im Stellenbesetzungsverfahren der Leitung der beim BMFSFJ angebundenen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, für die sich auch die Klägerin als Beamtin selbst beworben hatte. Das BMFSFJ hatte die Klägerin zuvor... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.04.2015
- BVerwG 4 C 6.14 -

BVerwG: Beteiligung von Naturschutz­verbänden bei Beeinträchtigungen von sog. FFH-Gebieten erst im Abweichungs­verfahren

Zum Beteiligungsrecht von Naturschutz­vereinigungen nach § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG

Das Beteiligungsrecht anerkannter Naturschutz­vereinigungen greift erst, wenn ein Projekt im Wege einer FFH-rechtlichen Abweichungs­entscheidung zugelassen oder durchgeführt werden soll. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der klagende Naturschutzverein begehrte die Feststellung, dass die beklagte Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, vor Durchführung militärischer Tiefflugübungen über dem Gebiet der Colbitz-Letzlinger Heide eine FFH-rechtliche Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und ihn vor Abschluss dieser Prüfung, hilfsweise vor einer gegebenenfalls erforderlichen Abweichungsentscheidung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.04.2013
- BVerwG 4 C 3.12 -

Bundesverwaltungsgericht zum Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbands bei militärischen Übungsflügen über einem FFH-Gebiet

Flüge, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets führen können, sind naturschutzrechtlich unzulässig

Einem anerkannten Naturschutzverband ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn geplante Tiefflugübungen der Bundeswehr über einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Naturschutzverband begehrt die Feststellung, dass er vor einer Entscheidung über die Durchführung militärischer Tiefflugübungen über der Colbitz-Letzlinger Heide zu beteiligen ist. Das Gebiet ist in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden und beherbergt nach Angaben des Klägers... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.02.2013
- BVerwG 2 C 62.11 -

Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

Gesetz unterscheidet zwischen Beteiligungsrecht und Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen

Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten sind im BGleiG differenziert ausgestaltet. Das Gesetz unterscheidet zwischen einem Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in Form von frühzeitiger Unterrichtung und aktiver Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in näher beschriebenen Angelegenheiten einerseits und der Mitwirkung bei bestimmten Maßnahmen andererseits. Das... Lesen Sie mehr