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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berliner Modell“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dortmund, Beschluss vom 20.05.2022
- 244 M 410/22 -

Räumungs­vollstreckung nach "Berliner Modell" umfasst nicht Wegschaffung von Müll und Gerümpel

Verbrauch des Räumungstitels nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung

Beantragt der Vermieter eine Räumungs­vollstreckung nach dem "Berliner Modell", so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 beantragte ein Vermieter einen Gerichtsvollzieher mit der einer seiner Wohnungen nach dem "Berliner Modell". Dem kam der Gerichtsvollzieher nach. Da in der Wohnung aber weiterhin Müll und wertloses Mobiliar vorhanden blieb, beanspruchte der Vermieter zusätzlich deren Wegschaffung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser verweigerte sich jedoch. Er hielt den Vollstreckungsauftrag für erledigt und den für verbraucht. Der Vermieter suchte daraufhin gerichtliche Hilfe.Das Amtsgericht Dortmund entschied gegen den Vermieter. Beschränkt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag... Lesen Sie mehr

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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 22.02.2007
- 5 O 1452/06 -

Kein Schadensersatz nach fingiertem Verkehrsunfall nach dem "Berliner Modell"

Wenn verabredet wird, dass ein abgestelltes Fahrzeug vorsätzlich mit Hilfe eines gestohlenen Fahrzeugs beschädigt werden soll, wird vom so genannten "Berliner Modell" gesprochen. Das Landgericht Osnabrück hat die Klage auf Schadensersatz nach einem solchen fingiertem Verkehrsunfall abgelehnt.

Die in Polen lebende Klägerin hatte ihren PKW Mercedes in der Nacht zum 10.10.2005 an der Straße Am Riedenbach in Osnabrück geparkt. In den frühen Morgenstunden prallte der 17 Jahre alte PKW Audi 80 des Beklagten zu 1) gegen das Auto der Klägerin. Die Polizei nahm den Unfall auf. Dabei stellte sie fest, dass das Türschloss des Audi beschädigt war. Das Zündschloss war mittels eines Werkzeugs... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 01.10.1999
- 19 U 48/99 -

Indizwirkung des "Berliner Modells" bei gestelltem Unfall

Liegen bei einem Unfallgeschehen sämtliche Besonderheiten eines gestellten Unfalls nach dem sogenannten Berliner Modell vor, so handelt es sich schon dem äußeren Anschein nach um ein Geschehnis mit starker Indizwirkung. Treten aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles gewichtige Gesichtspunkte hinzu, wird diese Indizwirkung gegebenenfalls soweit verdichtet, dass für vernünftige Zweifel an einer Unfallmanipulation kein Raum mehr bleibt. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln durch rechtskräftiges Urteil vom 01.10.1999 die Berufung eines angeblich Unfallgeschädigten zurückgewiesen, da es sich um einen gestellten Unfall gehandelt habe.

Fiktive oder gestellte Unfälle beschäftigen die Gerichte immer wieder, da in einer Vielzahl von Fällen versucht wird, unberechtigt Versicherungsleistungen in betrügerischer Weise zu erlangen. Schätzungen beziffern den Gesamtschaden in der Kfz-Versicherung auf rund 10 % der insgesamt für Kfz-Schäden ausgezahlten Beträge. Zwecks Beurteilung der Frage, ob von einer betrügerischen Unfallmanipulation... Lesen Sie mehr




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