die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bereitschaftszeiten“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
- 5 Sa 188/19 -
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden
Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich
Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Notfallsanitäter im Jahr 2018 vor dem Arbeitsgericht Stralsund gegen seine Arbeitgeberin wegen der Vergütung von Bereitschaftszeiten. Der klagende Notfallsanitäter meinte, diese seien wie Vollarbeit zu vergüten. Das Arbeitsgericht weis die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Ein Anspruch auf Vergütung der Bereitschaftszeiten wie Vollarbeit bestehe nicht. Zwar sei Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeiten eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Der Bereitschaftsdienst... Lesen Sie mehr