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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beischlaf unter Verwandten (§ 173 StGB)“ veröffentlicht wurden

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 12.04.2012
- 43547/08 -

Verurteilung wegen Inzestbeziehung zwischen Geschwistern verstößt nicht gegen Menschenrechtskonvention

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verneint Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Gefängnisstrafe wegen seiner Inzestbeziehung mit seiner jüngeren Schwester, die er, nachdem er in einer Pflegefamilie aufgewachsen war, erst als Erwachsener kennengelernt hatte und mit der er vier gemeinsame Kinder hat, für rechtmäßig erklärt. Der Gerichtshof entschied insbesondere, dass die deutschen Behörden im Umgang mit dieser Frage einen weiten Beurteilungsspielraum hatten, da zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats kein Konsens hinsichtlich der Frage besteht, ob einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern eine Straftat darstellen. Im Übrigen hatten die deutschen Gerichte bei der Verurteilung des Beschwerdeführers eine sorgfältige Abwägung der Argumente vorgenommen. Der Gerichtshof verneinte in diesem Fall eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Der Beschwerdeführer, Patrick Stübing, geboren 1976, ist deutscher Staatsangehöriger und lebt in Leipzig. Als Siebenjähriger wurde er von einer Pflegefamilie adoptiert, nachdem er als Dreijähriger zunächst in einem Kinderheim untergebracht worden war. Nach seiner Adoption hatte er jahrelang keinen Kontakt zu seiner leiblichen Familie. Erst als er im Jahr 2000 wieder Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie aufnahm, erfuhr Patrick Stübing, dass er eine, 1984 geborene, leibliche Schwester hat. Nach dem Tod ihrer Mutter im Dezember 2000 entwickelte sich eine Liebesbeziehung zwischen den Geschwistern. Sie lebten mehrere Jahre zusammen und bekamen zwischen 2001 und... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.02.2008
- 2 BvR 392/07 -

Bundesverfassungsgericht bestätigt Inzest-Verbot

Kein Verstoß gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber hat seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er die Bewahrung der familiären Ordnung vor schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz der in einer Inzestbeziehung "unterlegenen" Partner sowie ergänzend die Vermeidung schwerwiegender genetisch bedingter Erkrankungen bei Abkömmlingen aus Inzestbeziehungen als ausreichend erachtet hat, das in der Gesellschaft verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren.

Damit war die Verfassungsbeschwerde des wegen Beischlafs zwischen Verwandten gemäß § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB zu mehreren Freiheitsstrafen verurteilten Beschwerdeführers ohne Erfolg.Der Richter Hassemer hat der Entscheidung eine abweichende Meinung angefügt. Nach seiner Auffassung steht die Norm mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht in Einklang.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 01.03.2007
- 2 BvR 392/07 -

Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" ab

Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz von Patrick S., der mit seiner Schwester vier Kinder hat und deshalb gemäß § 173 Abs. 2 S. 2 StGB (Beischlaf zwischen Geschwistern) verurteilt worden war, abgelehnt. Es bestünde derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt noch nicht bestimmt sei.

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen die Verurteilung. Zugleich stellte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 30.01.2007
- 3  Ss 91/96 -

OLG Dresden sieht § 173 Abs. 2 S. 2 StGB (Beischlaf zwischen Geschwistern) als verfassungsgemäß an

Gericht weist Revision des Bruders gegen Verurteilung wegen Beischlafs zwischen Verwandten ab

Die Revisionen zweier wegen Beischlaf zwischen Verwandten vom Amtsgericht Leipzig verurteilten Geschwister sind ohne Erfolg geblieben. Das Oberlandesgericht Dresden hat keine nachhaltigen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm "Beischlaf unter Verwandten".

Die Revisionen der wegen Beischlaf zwischen Verwandten vom Amtsgericht Leipzig verurteilten Geschwister sind ohne Erfolg geblieben. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat das Rechtsmittel des Angeklagten P. St. als unbegründet verworfen und die Revision der Angeklagten S. K. für wirksam zurückgenommen erklärt.Die Angeklagten sind leibliche Geschwister und haben zusammen... Lesen Sie mehr




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