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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Begnadigung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.10.2022
- 27 K 285/21 -
Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Begnadigungspraxis
Der Bundespräsident muss der Presse nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin keine Auskunft über seine Begnadigungspraxis geben.
Der Kläger begehrt vom Bundespräsidenten Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen, darunter auch die Namen der begnadigten Personen. Die Beklagte lehnte die Auskunftserteilung ab, weil der Bundespräsident bei der Ausübung seines Begnadigungsrechts nicht als Verwaltungsbehörde, sondern als Verfassungsorgan tätig werde. Zudem sei eine solche Übersicht nicht vorhanden und damit als Information nicht verfügbar. Schließlich stünden einer Auskunftserteilung die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten entgegen.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.01.1971
- 2 BvR 520/70 -
BVerfG: Widerruf einer Begnadigung unterliegt gerichtlicher Nachprüfung
Gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden
Wird die Begnadigung eines Straftäters widerrufen, so unterliegt dieser Widerruf der gerichtlichen Nachprüfung. Es gilt daher die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG. Eine gewährte Freiheit kann ohne gerichtliche Kontrolle nicht wieder entzogen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1968 kam ein verurteilter Straftäter in den Genuss einer Begnadigung durch das Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg. Die Restfreiheitsstrafe von 61 Tagen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nachfolgend wurde die Begnadigung aber wegen schlechter Lebensführung widerrufen. Dem Straftäter wurde vorgeworfen nicht regelmäßig... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.04.1969
- 2 BvR 552/63 -
BVerfG: Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar
Keine Anwendung der Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG
Ablehnende und stattgebende Gnadenentscheidungen sind gerichtlich nicht anfechtbar. Die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG gilt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall reichte ein Strafgefangener im Juli 1962 ein Gnadengesuch ein. Der dafür zuständige Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München lehnte diesen aber ab. Nachdem auch das bayerische Justizministerium eine Begnadigung des Strafgefangenen ablehnte, erhob er Klage.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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