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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bahnübergangssicherungsanlagen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 31.01.2023
- 14 U 133/22 -
Zusammenstoß von PKW mit Bahn wegen Ausfalls der Bahnübergangssicherungsanlagen begründet grundsätzlich Alleinhaftung des Bahnbetreibers
Mit Herannahen eines Zuges muss grundsätzlich nicht gerechnet werden
Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einer Bahn, weil die Bahnübergangssicherungsanlagen ausgefallen sind, begründet dies grundsätzlich die Alleinhaftung des Bahnbetreibers. Mit einem Herannahen eines Zuges muss in einem solchen Fall grundsätzlich nicht gerechnet werden. Eine Mithaftung kommt nur in Betracht, wenn der herannahender Zug erkennbar war. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Vormittag im August 2019 kam es an einem Bahnübergang in Niedersachsen zu einer Kollision zwischen einem PKW und einer Regionalbahn. Dabei wurde die Fahrerin des PKW schwer verletzt. Grund für den Unfall war, dass sowohl die Schranken als auch die Lichtanlage wegen eines Defekts nicht funktionierten. Da die Sicht auf die Bahnstrecke wegen Bewuchses eingeschränkt war, hatte die PKW-Fahrerin den herannahenden Zug nicht bemerkt. Der Zugführer hatte noch gebremst als er bemerkte, dass die Schranken oben waren. Die Bahn bestritt jede Verantwortung an den Unfall, zahlte aber an die PKW-Fahrerin ein... Lesen Sie mehr