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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auslandsanleihen“ veröffentlicht wurden

Landgericht Coburg, Urteil vom 19.07.2005
- 23 O 169/05 -

Zu den Beratungspflichten einer Bank bei Auslandsanleihen

Empfehlung spekulativer Wertpapiere verpflichtet zur Aufklärung von Risiken

Nicht jeder Geldanleger ist automatisch ein abgebrühter "Zocker". So mancher Bankkunde hält es durchaus für nervenschonender, auf hohe Renditeerwartungen zugunsten der Sicherheit der Anlage zu verzichten. Darum ist es für jedes Geldhaus ein Muss, sich über Ziele und Risikobereitschaft des Anlegers zu informieren. Selbstverständlich hat das danach von der Bank empfohlene Anlageprodukt den Kundenwünschen Rechnung zu tragen. Verletzt das Bankhaus diese Erkundungs- und Aufklärungspflichten, macht es sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Das zeigen aktuelle Entscheidungen des Landgerichts Coburg und des Oberlandesgericht Bamberg. Beide Gerichte verurteilten eine Sparkasse, einer durch die Investition in Argentinien-Anleihen Baden gegangenen Kundin rund 53.000 € zu ersetzen gegen Rücknahme der "Wert"-Papiere. Nach Überzeugung der Richter hatten Bankangestellte die Anlegerin fehlerhaft beraten.Eigentlich wollte die Klägerin mit dem Erlös aus dem Verkauf ihrer Eigentumswohnung vorzeitig Kreditschulden zurückzahlen. Da aber die Kreditanstalt hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangte, beschloss sie, das Geld zunächst bei ihrer Hausbank zu parken. Die langjährige Kundin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 17.07.2006
- 5 U 246/05 -

Vor Argentinien-Anleihen hätte die Bank warnen müssen

OLG Bamberg zum Umfang der Beratungspflicht einer Bank bei der Empfehlung von Auslandsanleihen

Eine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich renditeträchtigen Auslandsanleihen über die Ziele und die Risikobereitschaft des Anlegers informieren. Bei der Beratung muss es diese Kundenwünsche beachten. Ein Kreditinstitut, dass diese Erkundungs- und Aufklärungspflichten verletzt, ist verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Die Richter bestätigten mit ihrem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Coburg. Danach hat die Bank ihre Aufklärungspflichten verletzt. Es läge ein Verstoß gegen § 31 Wertpapierhandelsgesetz vor.Siehe dazu ausführlich LG Coburg, Urt. v. 19.07.2005: Zu den Beratungspflichten einer Bank bei AuslandsanleihenEine Bank muss sich bei der Empfehlung von vermeintlich renditeträchtigen... Lesen Sie mehr



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