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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ausländische Leistungen“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2015
- L 5 SO 70/15 B ER -

Russische Renten dürfen beim Erhalt von Sozialleistungen als Einkommen angerechnet werden

Ausländische Leistungen nicht mit anrechnungsfreier Grundrente nach dem Bundes­entschädigungs­gesetz vergleichbar

Leistungen der russischen Rentenversicherung für Teilnehmer des Großen Vaterländischen Krieges sowie für Träger des Zeichens "Überlebende der Blockade Leningrads" (sogenannte Invalidenrente, DEMO-Leistung, Erhöhungsbetrag zur Altersrente) sind als Einkommen anzurechnen und mindern die Sozialhilfe oder schließen sie sogar aus. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Die verheirateten Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls beziehen beide aus Russland eine Altersrente, eine sogenannte DEMO-Rente, eine Invalidenrente und einen Zuschlag zur Altersrente. Die DEMO-Rente, die Invalidenrente und der Zuschlag zur Altersrente werden gewährt für Teilnehmer des Großen Vaterländischen Krieges sowie für Träger des Zeichens "Überlebende der Blockade Leningrads". Nachdem der Sozialhilfeträger zunächst nur die Altersrenten in Höhe von insgesamt 660 Euro als Einkommen berücksichtigt hatte, rechnete er ab dem 1. Mai 2015 auch die DEMO-Renten in Höhe von insgesamt 37 Euro, die Invalidenrenten in Höhe von insgesamt 428... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.01.2013
- 15 K 47/09, 15 K 930/09 und 15 K 2058/09 -

Kindergeldbezug gleichzeitig in mehreren EU-Staaten möglich

Entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter aus EU-Ländern dürfen nicht gänzlich vom Kindergeld in Deutschland ausgeschlossen werden

Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können auch dann in Deutschland kindergeldberechtigt sein, wenn sie weiterhin in das Sozialsystem ihres Heimatlandes eingegliedert bleiben und auch dort Kindergeld beziehen. In diesen Fällen ist das deutsche Kindergeld allerdings um die ausländischen Leistungen zu kürzen. Dies hat das Finanzgericht Köln in drei Fällen für niederländische und polnische Arbeitnehmer entschieden.

Der Senat stützt sich hierin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.06.2012 (RS C-611/10 und C-612/10, Hudzinski und Wawrzyniak). Gegenstand des EuGH-Urteils waren die Kindergeldansprüche eines von Polen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers und eines polnischen Saisonarbeiters. Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter... Lesen Sie mehr