die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Auflagen zur Demonstrationsroute“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.02.2021
- 4 L 566/21.GI -
Demonstrationszug in Form eines Autokorsos im Landkreis Marburg-Biedenkopf nur unter Auflagen erlaubt
Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich der Veranstalter eines am 18. Februar 2021, in der Zeit von 17:00 bis ca. 20.00 Uhr, geplanten Demonstrationszuges gegen einzelne Auflagen der Versammlungsbehörde wandte.
Der Antragsteller hat bei dem Landkreis Marburg-Biedenkopf für den vorgenannten Zeitraum einen Demonstrationszug in Form eines Autokorsos durch verschiedene Städte und Gemeinden des Landkreises angemeldet. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf verfügte mit Bescheid vom 17. Februar 2021 unter anderem eine geringfügige Änderung des Streckenverlaufs. Darüber hinaus seien die an der Versammlung teilnehmenden Fahrzeuge mit Aufklebern zur Kenntlichmachung ihrer Teilnahme zu versehen und die Kraftfahrzeuge dürften nur in verkehrssicherem Zustand an der Versammlung teilnehmen. Außerdem dürfe der Lärmpegel bei dem Einsatz von Fahrzeugen mit Lautsprechern 90 db (A) nicht überschreiten sowie Hupen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2015
- 18 L 120/15 -
"Dügida" darf bei Demonstration geplanten Weg nehmen und Zwischenkundgebung durchführen
Fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden nicht ersichtlich - Einschränkungen des Verkehrs müssen hingenommen werden
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Eilverfahren entschieden, dass das Polizeipräsidium Düsseldorf den Weg, den die geplante Versammlung der "Dügida" am 19. Januar 2015 zurücklegen will, nicht durch eine Auflage auf eine Strecke von 290 m verkürzen und auch die angemeldete Zwischenkundgebung nicht untersagen darf.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf den gestellten Eilantrag der "Dügida" hin die aufschiebende Wirkung der zugleich eingereichten Klage wiederhergestellt. Das bedeutet, dass die Versammlung ihren angemeldeten und geplanten Weg nehmen und die Zwischenkundgebung stattfinden darf. Eine fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden sei angesichts des Veranstaltungszeitpunkts nicht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.01.2015
- 20 L 62/15 -
Kundgebung der Kögida auf dem Bahnhofsvorplatz in Köln zulässig
Geplanter Aufzug in der Innenstadt unzulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Verfügung des Polizeipräsidiums Köln zur geplanten Kögida-Demonstration am 14. Januar 2015 teilweise bestätigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandten sich die Veranstalter der Kögida gegen die Auflage, die Kundgebung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz, sondern auf der Komödienstraße durchzuführen. Außerdem hatte das Polizeipräsidium den geplanten Aufzug durch die Kölner Innenstadt untersagt.Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln habe die Polizei keine hinreichenden Anhaltspunkte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.04.2014
- 14 L 641/14 -
"Die Rechte" darf am 1. Mai in Dortmund demonstrieren
Einschüchterungseffekt auf Bevölkerung kann ausreichend wirksam durch Auflagen entgegengewirkt werden
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag des Landesverbandes NRW der Partei „Die Rechte“ stattgegeben, so dass die für den 1. Mai 2014 in Dortmund angemeldete Versammlung mit dem Thema „Heraus zum 1. Mai“ stattfinden kann.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Polizeipräsidium Dortmund sein am 14. April 2014 verhängtes Versammlungsverbot im Wesentlichen mit der Erwägung begründet, die Versammlung stehe in der Tradition der in den vergangenen Jahren von der verbotenen Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ am 1. Mai durchgeführten Versammlungen. Daher solle das Ereignis nach außen erkennbar einen... Lesen Sie mehr
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.06.2013
- 2 B 1359/13 -
Hessischer VGH erklärt Skater- und Fahrraddemonstration auf Marburger Stadtautobahn für zulässig
Gericht verneint Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch zwanzigminütige Streckensperrung
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Führung einer Demonstrationsroute über ein 1,4 km langes Teilstück der Marburger "Stadtautobahn" (Bundesstraße 3) für Inline-Skater und Fahrradfahrer unter Auflagen für zulässig erklärt. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Auflagen des Oberbürgermeisters der Stadt Marburg und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen zu der beabsichtigten Demonstration abgeändert.
Im zugrunde liegenden Fall erließ der Oberbürgermeister der Stadt Marburg eine Auflage, mit der der Verlauf einer vom AStA geplanten Fahrrad- und Skaterdemo auf der "Stadtautobahn" B 3 zwischen den Anschlussstellen Marburg Bahnhof und Marburg Mitte untersagt wurde.Das Verwaltungsgericht Gießen bestätigte die Auflage der Stadt Marburg und begründete seine Entscheidung damit,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.04.2013
- 1 Ss 144/13 -
Oberlandesgericht Stuttgart hebt Freispruch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" auf
Landgericht muss mögliche strafbare Verstöße gegen das Versammlungsgesetz erneut prüfen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Freispruch des Landgerichts Stuttgart für den Veranstalter mehrerer Demonstrationsveranstaltungen gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" aufgehoben. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hält die Auffassung des Landgerichts, dass es sich bei den Auflagen aus den jeweiligen Versammlungsbescheiden nicht um Auflagen im Sinne des § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz handelt, einer Überprüfung nicht stand.
Dem Angeklagten des zugrunde liegende Streitfalls wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, er habe als Leiter von Versammlungen - vier Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 im Oktober 2010 und Frühjahr 2011 - Auflagen der Versammlungsbehörde missachtet, indem er in drei Fällen nicht die ausreichende Anzahl an Ordnern bereitstellte, in einem Fall nicht verhinderte,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 02.04.2013
- 6 L 123/13 -
Demonstration der Partei "Die Rechte" in Stolberg bleibt verboten
Angemeldete Demonstration der Partei "Die Rechte" ist tatsächlich verbotener "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen
Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein Versammlungsverbot bestätigt, mit welchem der Partei "Die Rechte" polizeilich ein Fackelmarsch und ein Trauermarsch durch die Stadt Stolberg untersagt worden war.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Aachener Polizeipräsidium der Partei "Die Rechte", am 5. und 6. April 2013 in Stolberg einen Fackelmarsch und einen Trauermarsch durch die Stadt zu unternehmen. Die Polizei geht davon aus, dass die von der Partei "Die Rechte" angemeldete Demonstration tatsächlich der verbotenen "Kameradschaft Aachener Land - KAL" zuzurechnen sei. Diese... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2012
- 1 BvR 2794/10 -
Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflagen erfolgreich
Verwaltungsgerichte müssen bereits im Eilverfahren versammlungsrechtliche Maßnahmen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig überprüfen
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für den Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen bekräftigt und entschieden, dass die Verwaltungsgerichte bereits im Eilverfahren eine vollständige - und nicht nur summarische - Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durchführen müssen. Sofern dies im Einzelfall aus Zeitgründen nicht möglich ist, haben sie jedenfalls eine sorgfältige und hinreichend begründete Folgenabwägung vorzunehmen. Die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen hielten diesen Maßstäben nicht stand.
Die Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls meldeten für den 16. Oktober 2010 von 12.00 bis 20.00 Uhr eine Versammlung in der Innenstadt von L. an. Diese sollte aus drei Aufzügen und einer Abschlusskundgebung mit geschätzt 600 Teilnehmern bestehen. Das Motto "Recht auf Zukunft" bezog sich auf eine frühere Versammlung, die einer der Beschwerdeführer - eine Unterorganisation... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.01.2013
- 5 B 8/13 -
Versammlungsrecht (hier: NPD Kundgebung) kann während Mittagsgebet im Dom eingeschränkt werden
NPD Kundgebung am 07.01.2013 auf Braunschweiger Burgplatz zeitlich und räumlich begrenzt
Die von der NPD angekündigte Kundgebung am 7. Januar zum Thema "Wir wollen nicht Zahlmeister Europa sein - Raus aus dem Euro" darf nicht zwischen 11.45 Uhr und 12.45 Uhr stattfinden und nur auf der Nordost-Seite des Platzes eine Stunde lang durchgeführt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
Die Begrenzung ist zum Schutz der durch das Grundgesetz garantierten Freiheit der Religionsausübung erforderlich, auf die sich die Teilnehmer an dem in diesem Zeitraum stattfindenden Mittagsgebet im angrenzenden Braunschweiger Dom berufen können.Die Verfügung der Stadt Braunschweig, mit der die Veranstaltung vollständig auf den südwestlich des Hauptbahnhofes gelegenen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 07.11.2012
- 6 B 1610/12 -
NPD-Demonstration in Wolgast darf unter weitreichenden Auflagen am 9. November stattfinden
Demonstrationszug muss Abstand von 300 Metern zum Asylbewerberheim einhalten
Ein für den 9. November 2012 von der NPD geplanter Fackelumzug in Wolgast zum dortigen Asylbewerberheim darf unter Auflagen stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Greifswald und gab damit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag der NPD gegen einen Bescheid der Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald statt, mit dem diese den Fackelumzug zuvor untersagt hatte.
Aufgrund der erteilten Auflagen darf die Demonstrationsveranstaltung der NPD jedoch nicht in der von ihr geplanten Art und Weise stattfinden. Das Verwaltungsgericht untersagte das Tragen von Fackeln und gab eine abgeänderte Wegstrecke für den Demonstrationszug innerhalb der Stadt Wolgast vor. Der Demonstrationszug hat aufgrund der vom Gericht vorgegebenen Strecke einen Abstand von 300 Metern... Lesen Sie mehr