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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Asche eines Verstorbenen“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.04.2012
- 7 A 10005/12.OVG -

Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

Anlegung eines privaten Bestattungsplatzes und Verstreuung der Asche gemäß Friedhofs- und Bestattungsrecht unzulässig

Die Asche eines Verstorbenen darf nicht auf einem privaten Grundstück verstreut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrt die Erlaubnis, nach seinem Tod die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem ihm gehörenden Waldgrundstück verstreuen zu lassen. Der beklagte Landkreis lehnte dies unter Hinweis auf den bestehenden Friedhofszwang ab. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung.Die Anlegung eines privaten Bestattungsplatzes und die Verstreuung der Asche eines Verstorbenen sei nach dem rheinland-pfälzischen Friedhofs- und Bestattungsrecht unzulässig. Der demnach bestehende Friedhofzwang stehe mit der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 11.10.2011
- 1 K 990/11.TR -

Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück

Verbundenheit zu Grundstück oder Natur begründet keinen Härtefall für Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes

In Rheinland-Pfalz besteht kein Anspruch auf Genehmigung des Verstreuens von Totenasche auf einem privaten Grundstück. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte beim beklagten Landkreis Trier-Saarburg beantragt, ihm die Genehmigung zu erteilen, die Asche seiner sterblichen Überreste auf einem in seinem Eigentum stehenden Waldgrundstück verstreuen zu lassen, da er seine sterblichen Überreste nicht an einem bestimmten Ort aufbewahrt wissen, sondern der Natur zuführen wolle. Der Landkreis hat... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23.11.2009
- 1 K 447/09.TR -

Urnenbeisetzung im eigenen Garten ist nicht zulässig

Ausnahmeregelung nur möglich, wenn örtliche Verhältnisses Festhalten am Friedhofszwang unzumutbar machen

Die Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes für eine Urne kommt nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Bedürfnis (atypische Gegebenheit oder Härtefall) nachgewiesen wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.

Der Entscheidung lag die Klage eines Grundstückseigentümers zugrunde, der gegenüber dem beklagten Landkreis Trier-Saarburg geltend machte, er hege den tiefen Wunsch, privat auf seinem Grundstück beerdigt zu werden. Dieser Wunsch sei von seinen Grundrechten getragen. Bei Aufhebung des Friedhofszwangs für Urnen drohe keine Verletzung der postmortalen Würde. Vielmehr sei ein pietätvolles... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 20.11.2009

OLG Nürnberg: Entnahme von Zahngold aus Asche Verstorbener stellt Straftat dar

Totenruhe durch Zahngolddiebstahl nicht gestört

Das Entnehmen von Zahngold aus der Asche Verstorbener und das Weiterverkaufen des Goldes an Juweliere auf eigene Rechnung stellt eine Straftat dar. Eine Störung der Totenruhe ist jedoch nicht zu bemängeln, da durch eine maschinelle Aussonderung des Zahngolds in einen Sammelbehälter kein Zusammenhang zu einzelnen Verstorbenen gegeben ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nürnberg entschieden.

Die zwischen 31 und 56 Jahre alten Männer waren als städtische Arbeiter im Krematorium der Stadt Nürnberg auf dem Westfriedhof in unterschiedlichen Funktionen tätig. In den Jahren 2004 bis 2006 nahmen sie am Ende jeder Schicht das bei den Einäscherungen frei gewordene Zahngold der Verstorbenen an sich und verkauften es an einen Juwelier auf eigene Rechnung weiter. Dabei nutzten sie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 29.01.2008
- 2 Ss Owi 125/07 -

Entnahme von Zahngold aus der Asche Verstorbener ist strafbar

Postmortales Persönlich­keitsrecht verletzt

Wer aus der Asche Verstorbener Zahngold entnimmt, macht sich strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Das Gericht sieht in der Wegnahme von Zahngold aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen den Straftatbestand des § 168 StGB "Störung der Totenruhe" als erfüllt an.

Drei Angeklagten aus dem Raum Hof wird vorgeworfen, als Beschäftigte im dortigen Krematorium in den Jahren 2005 und 2006 aus der nach der Verbrennung verbleibenden Asche von Verstorbenen mindestens 12 kg Zahngold gesammelt und dieses weiterverkauft zu haben. Hierdurch erzielten die Angeklagten einen Erlös in Höhe von mindestens 50.000 Euro, den sie zu gleichen Teilen unter sich aufteilten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss vom 19.10.2007
- 3 L 751/07  -

Urne darf nicht auf Privatgrund beigesetzt werden

Verstoß gegen öffentliche Sicherheit

Eine Frau aus Bad Laasphe ist mir ihrem Anliegen, die Urne mit der Asche ihrer 2005 verstorbenen Mutter zurückzuerhalten und wieder auf ihrem Grundstück beisetzen zu können, vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert. Das Gericht hat ihren gegen den Bürgermeister der Stadt Bad Laasphe gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Der Vater der Antragstellerin hatte nach dem Tode seiner Ehefrau bei der Behörde erfolglos um Zustimmung zu einer Beisetzung im heimischen Garten - wie es seinen Angaben nach dem Willen der Ehefrau entsprach - gebeten. Kurz nachdem es schließlich zu einer Beisetzung der Asche der Frau auf einem öffentlichen Friedhof gekommen war, entwendete er nach den rechtskräftigen Feststellungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.04.2007
- 91 C 1274/07 -

Amtsgericht untersagt Umwandlung von Totenasche in einen Diamanten

Eine junge Frau, die die Asche ihres verstorbenen Vaters in einen Diamten pressen lassen wollte, ist mit ihrer Klage vor dem Amtsgericht Wiesbaden gescheitert. Die Mutter des Verstorbenen hatte sich gegen dieses Vorhaben gewandt.

Im Streit um die Asche eines verstorbenen Wiesbadeners hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden, dass die einstweilige Verfügung vom 8.3.2007 aufrechterhalten wird. Der Tochter des Verstorbenen bleibt es untersagt, die Urne mit der Asche in die Schweiz zu bringen und dort aus der Asche einen Diamanten pressen zu lassen. Gegen die von der Mutter des Verstorbenen erwirkte einstweilige... Lesen Sie mehr