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Freitag, 9. Juni 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arztvorbehalt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2023
- 36 K 75/20 -

Keine Beihilfe für Barthaarentfernung bei Kosmetikerin

Arztvorbehalt stellt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts dar

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts.

Die Klägerin ist Beamtin beim Land Berlin. Sie wurde als Mann geboren und hat eine Geschlechtsangleichung zur Frau durchführen lassen. Ihr Arzt verordnete ihr eine dauerhafte Entfernung des Barthaarwuchses durch Nadelepilation. Diese Behandlung lässt die Klägerin bei einer Kosmetikermeisterin durchführen; geplant sind 120 Behandlungseinheiten à 72 Euro. Das Landesverwaltungsamt Berlin lehnte die Kostenübernahme für die ersten Rechnungen ab, weil die Epilation nicht von einem Arzt durchgeführt worden sei. Der Widerspruch der Klägerin blieb erfolglos. Mit der Klage trägt die Klägerin vor, sie habe sich 2019 bei Ärztekammern und Verbänden erkundigt,... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2022
- 13 B 1465/21 -

Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts für gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up

Arztvorbehalt ist angesichts der Gesundheitsrisiken verhältnismäßig

Der Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up ist angesichts der damit verbunden Gesundheitsrisiken rechtmäßig und verhältnismäßig. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Schluss des Jahres 2020 darf gemäß § 5 Abs. 2 NiSV unter anderem die Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up nur noch von approbierten Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden. Die Betreiberin eines Studios zur professionellen Tattooentfernung mittels Laser, die weder selbst Ärztin war noch Ärzte... Lesen Sie mehr




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