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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitszeitüberschreitung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
- 5 Sa 188/19 -

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden

Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich

Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungs­pflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Notfallsanitäter im Jahr 2018 vor dem Arbeitsgericht Stralsund gegen seine Arbeitgeberin wegen der Vergütung von Bereitschaftszeiten. Der klagende Notfallsanitäter meinte, diese seien wie Vollarbeit zu vergüten. Das Arbeitsgericht weis die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Ein Anspruch auf Vergütung der Bereitschaftszeiten wie Vollarbeit bestehe nicht. Zwar sei Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeiten eine vergütungspflichtige Arbeitsleistung. Der Bereitschaftsdienst... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 06.10.2020
- 13 A 900/18 -

Klage eines Schulrektors auf Arbeitsentlastung erfolglos

Konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt

Das VG Hannover hat die Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben abgewiesen, weil der Rektor die konkrete Arbeitszeit­überschreitung nicht ausreichend plausibel dargelegt hat.

Im hier vorliegenden Fall begehrte der Rektor einer Grundschule die Entlastung von dienstlichen Aufgaben und Freizeitausgleich für seit April 2015 geleistete Mehrarbeit im Umfang von mehr als acht Stunden wöchentlich. Der Kläger berief sich zur Begründung auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese Studie belege nach Auffassung... Lesen Sie mehr




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