die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anschlussförderung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 30.06.2016
- 213 C 3921/16 -
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei verpasster Fähre
Fehlender zweitweiser Urlaubscharakter bei Fährfahrt
Auch wenn neben der Fahrzeugmitnahme eine Kabine gebucht wird, ist eine Fährverbindung in der Regel keine Pauschalreise. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im vorliegenden Fall buchte der Kläger am 25.08.2015 bei einem Automobilclub eine Fährpassage von Genua nach Tunis und zurück. Enthalten waren die Beförderung des Klägers und dessen PKW sowie die Übernachtung in einer Kabine zum Preis von 626,40 Euro. Der Kläger kam in der Nacht vom 22.09.2015 auf den 23.09.2015 mit seinem Pkw in Genua an und stellte dort fest, dass die Abfahrt der Fähre auf den 22.09.2015 vorverlegt worden war, was weder ihm noch dem Automobilclub bekannt gewesen war, und er die Abfahrt dementsprechend verpasst hatte. Da die nächste Verbindung erst für den 26.09.2015 vorgesehen war, der Kläger jedoch am 25.09.2015 in Tunis zu einer... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.08.2011
- 4 U 152/08 -
KG zum Wegfall der Anschlussförderung beim Erbbaurechtsvertrag
Beim Wegfall der Anschlussförderung fällt auch die Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages
Der Wegfall einer sog. Anschlussförderung für die Errichtung von Wohngebäuden kann einen Anspruch auf Herabsetzung des Erbbauzinses zur Folge haben, den der bisher Geförderte für die Überlassung des Grundstücks an eine landeseigene Gesellschaft zu zahlen hat. Dies hat das Kammergericht entschieden.
Im vorliegenden Streitfall hat eine Baugenossenschaft auf Rückzahlung von Erbbauzins geklagt, den sie unter Vorbehalt gezahlt hat. Des Weiteren hat sie die gerichtliche Feststellung begehrt, für einen zukünftigen Zeitraum keinen Erbbauzins zu schulden.Zur Begründung hatte sie sich u.a. darauf gestützt, beide Seiten des Erbbaurechtsvertrages seien bei ihren Verhandlungen... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.05.2007
- 21 O 4/07, 21 O 10/07, 21 O 11/07 -
Kein Schadensersatz wegen Einstellung der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau
Das Landgericht Berlin hat die Klagen verschiedener Immobilienfonds gegen die Investitionsbank Berlin und das Land Berlin abgewiesen. Die Kläger wollten vom Gericht feststellen lassen, dass die Investitionsbank und das Land verpflichtet seien, ihnen den Schaden zu ersetzen, der ihnen aufgrund des Wegfalls der so genannten Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau entstanden sei und noch entstehen werde.
In der mündlichen Begründung wies das Gericht darauf hin, dass Immobilienfonds, die Subventionen in Anspruch nähmen, grundsätzlich auch das Risiko tragen müssten, dass diese öffentlichen Mittel zukünftig nicht mehr gewährt würden. Die Investitionsbank Berlin habe den Bauherren lediglich für 15 Jahre eine Grundförderung bewilligt. Über die Anschlussförderung für weitere 15 Jahre habe... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.05.2006
- 5 C 10.05 -
Berlin durfte aus der sozialen Wohnungsbau-Förderung aussteigen
Kein Anspruch auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau Berlin
Der Ausstieg Berlins aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist rechtmäßig. Ein Wohnungsunternehmen hatte einen Anspruch auf Anschlussförderung geltend gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte in einem Musterprozess die Urteile der Vorinstanzen, die einen solchen Anspruch bereits abgelehnt hatten.
Das beklagte Land Berlin förderte ab 1972 den sozialen (Miet-) Wohnungsbau durch die Vergabe so genannter Aufwendungshilfen an Investoren, die durch Eigenkapital und die Aufnahme von Krediten Sozialwohnungen erstellten, sie aber nur erheblich unter einer durch den Kapitaldienst bedingten Kostenmiete vermieten durften. Nach dem Auslaufen einer für 15 Jahre bewilligten Förderung gewährte... Lesen Sie mehr