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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anbieterkennzeichnung“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.03.2017
- C-146/16 -

Werbeanzeige für Produkte muss fundierte Informationen über Anbieter enthalten

EuGH zum Informationsgehalt über Drittanbieter in Zeitungsanzeigen

Eine Werbeanzeige für Produkte muss Informationen über deren Anbieter beinhalten, die eine fundierte Kaufentscheidung ermöglichen. Ob eine Zeitungsanzeige mit Produkten von verschiedenen Drittanbietern einer Online-Verkaufsplattform diese Pflicht erfüllt, kommt auf den Einzelfall an. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Im zugrunde liegenden Verfahren klagte der Verband Sozialer Wettbewerb, dem vor allem Versandhändler und Elektronikgeschäfte angehören, gegen DHL auf Unterlassung der Veröffentlichung von Werbeanzeigen zum Erwerb von Produkten über die Verkaufsplattform von DHL Paket, ohne dabei Firma und Anschrift des tatsächlichen Anbieters der Produkte anzugeben.DHL Paket bot in der Wochenzeitung "Bild am Sonntag" fünf verschiedene Produkte zum Verkauf an und verwies dabei auf die eigens betriebene Online-Verkaufsplattform "MeinPaket.de". Hier findet der Leser der Anzeige die Produkte und kommt über weitere Klicks zu deren eigentlichen Anbietern.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2006
- I ZR 228/03 -

BGH zur Anbieter­kenn­zeichnung im Internet

Anbieter muss leicht erkennbar sein - Zwei Links können ausreichen

Es reicht aus, wenn die Identität eines Anbieters über zwei unmittelbare Links wie z.B. "Kontakt" oder "Impressum" erreichbar ist. Die Anbieter­kenn­zeichnung muss nicht schon auf der Startseite stehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall war die Anbieterkennzeichnung nicht auf den ersten Blick erkennbar. Sie verbarg sich in der linken Navigationsleiste hinter dem Link "Kontakt". Danach musste anschließend auf den weiteren Link "Impressum" geklickt werden.Der Bundesgerichtshof sah im Fall die Anbieterkennzeichnung als ausreichend an. Dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets sei mittlerweile... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.02.2004
- 29 U 4564/03 -

Zu den Anforderungen an die Impressumspflicht auf Internetseiten

4 Seiten scrollen ist zu viel - Impressum muss unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar sein

Der Link „Impressum“ muss so angebracht werden, dass er leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist. Ein Link, der erst durch Scrollen über 4 Bildschirmseiten sichtbar wird, genügt diesen Anforderungen jedenfalls nicht. Das geht aus einem Urteil des OLG München hervor.

Gemäß § 6 Teledienstegesetz (TDG) und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) ist der Anbieter einer Website verpflichtet, eine Anbieterkennzeichnung auf seiner Seite zu veröffentlichen. Im Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze im Zusammenhang mit der Gestaltung eines Internetauftritts gegen einen... Lesen Sie mehr