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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Schwerin“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Schwerin, Urteil vom 29.10.2014
- 16 C 283/12 -
Bei Möglichkeit zur Belegeinsicht der Betriebskostenabrechnung besteht kein Anspruch auf Übersendung von Kopien
Wiederholte Schätzung des Heizverbrauchs bei Unmöglichkeit der Ablesung unzulässig
Besteht für die Mieter einer Wohnung die Möglichkeit, die Belege zur Betriebskostenabrechnung einzusehen, so haben die Mieter keinen Anspruch auf Übersendung von Kopien. Zudem darf ein Vermieter den Heizverbrauch nicht wiederholt schätzen, auch wenn eine Ablesung nicht möglich ist. Ferner können die neu entstandenen Betriebskosten für Rauchwarnmelder umgelegt werden, wenn dies der Mietvertrag vorsieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über eine Betriebskostenabrechnung. Die Mieter beanstandeten unter anderem, dass ihnen keine Belegeinsicht ermöglicht wurde. Sie verlangten eine Zusendung von Kopien. Zudem weigerten sie sich, die neu entstandenen Kosten für die Rauchwarnmelder zu übernehmen. Darüber hinaus hielten sie die Schätzung des Heizverbrauchs für unzulässig. Die Vermieterin hatte eine Schätzung vorgenommen, da eine Ablesung des Heizkörpers in der Küche nicht möglich war. Hintergrund dessen war, dass die Mieter um den Heizkörper eine Einbauküche errichtet hatten. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr