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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neustadt (Niedersachsen)“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Neustadt (Niedersachsen), Urteil vom 20.02.2012
- 55 C 1520/11 -

Sperrmüll vorzeitig auf die Straße gestellt: Möbeleigentümer haftet für verursachte Schäden durch Sperrmüll an geparktem Fahrzeug

Amtsgericht rügt Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Wird ein am Straßenrand geparktes Fahrzeug durch dort abgestellten Sperrmüll beschädigt, muss der Inhaber der Möbel dann wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für den Schaden aufkommen, wenn er den Sperrmüll zu früh – beispielsweise bereits am Vortag vor der Abholung – auf die Straße stellt. Unerheblich ist dabei, ob das Auto bereits am Straßenrand stand, als der Sperrmüll herausgestellt wurde oder das Auto erst später geparkt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte es übernommen, die Wohnung ihrer Mutter aufzulösen und zu diesem Zweck die Abfuhr der nicht mehr benötigen Möbel organisiert. Sie ließ sich von der Abfallbeseitigungsgesellschaft der Region Hannover (aha) einen Termin für die Sperrmüllabfuhr geben. Entgegen den klaren Vorgaben der aha stellte sie den Sperrmüll nicht am Morgen des Abholtages sondern bereits am Vortag zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr heraus, damit sich Interessenten aus den zum Teil brauchbaren Gegenständen etwas heraussuchen konnten.Das direkt neben dem Sperrmüll geparkte Fahrzeug des Klägers wurde durch Teile... Lesen Sie mehr