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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Leonberg“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 27.12.2018
- 2 C 231/18 -
Vermieter schuldet 24-stündige Versorgung mit Warmwasser
Wassertemperatur muss mindestens 40 °C erreichen
Der Vermieter einer Wohnung schuldet eine 24-stündige Versorgung mit Warmwasser. Dabei muss die Wassertemperatur mindestens 40 °C erreichen. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2018 vor dem Amtsgericht Leonberg darauf, dass das Leitungswasser auch in der Nachtzeit so weit erwärmt wird, dass ein Duschen oder Baden möglich ist. Hintergrund der Klage war, dass die Vermieterin eine Nachtabsenkung an der Heizung vornahm. Dies führte dazu, dass abends ab etwa 22 Uhr die Wassertemperatur abnahm und morgens um 6.30 Uhr das Wasser nur lauwarm war.Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe einen Anspruch darauf, dass auch während der Nachtzeit das Leitungswasser mindestens soweit erwärmt wird, dass eine Wassertemperatur... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 09.05.2019
- 2 C 11/19 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Mietkosten treten an Stelle von nicht umlegbaren Anschaffungskosten
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar. Denn die Mietkosten treten an die Stelle von nicht umlegbaren Anschaffungskosten. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung laut den Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 die Miete für die Rauchwarnmelder in der Wohnung in Höhe von 9,26 EUR tragen. Der Mieter war damit nicht einverstanden, so dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kam.Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 16.05.2019
- 8 C 34/19 -
Unwirksame Eigenbedarfskündigung bei Erklärung der Vermieter: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)"
Mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht für Geltendmachung eines Eigenbedarfs
Eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn die Vermieter als Begründung "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)" angeben. Eine mögliche Auswahl von zwei Personen genügt nicht zur Geltendmachung eines Eigenbedarfs. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Februar 2018 eine Eigenbedarfskündigung. Zur Begründung führten die Vermieter an: "Privatnutzung durch familiäre Veränderung (Trennung)". Tatsächlich hatten sich die Vermieter, ein Ehepaar, voneinander getrennt. Die Mieterin hielt die Kündigung für unwirksam, da nicht angegeben wurde, für wen und warum die Wohnung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 22.04.2016
- 4 C 446/14 -
Keine Aufschlüsselung von umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten in Betriebskostenabrechnung rechtfertigt pauschalen Abzug von 20 %
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten nicht umlagefähige Hauswartkosten
Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten stellen keine umlagefähigen Hauswartkosten dar. Schlüsselt der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten auf, kann der Mieter einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 % vornehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt machte die Vermieterin einer Wohnung Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 geltend. Da die Vermieterin in der Abrechnung keine Differenzierung zwischen Hausmeister- und Verwaltertätigkeit vornahm, beanspruchten die Mieter hinsichtlich der abgerechneten Hausmeistertätigkeiten einen pauschalen Abzug in Höhe von 20 %. Die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 25.05.2016
- 8 C 702/15 -
Begründung einer Mieterhöhung mit Mietspiegel einer Nachbargemeinde erfordert Angaben zur Vergleichbarkeit
Fehlende Angaben begründen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens
Begründet ein Vermieter seine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel einer Nachbargemeinde, so muss er im Mieterhöhungsverlangen angeben, aus welchen Gründen die Gemeinden vergleichbar sein sollen. Fehlt es daran, so ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung in Weil der Stadt im April 2015 ein Mieterhöhungsverlangen. Zur Begründung der Mieterhöhung berief sich die Vermieterin auf den Mietspiegel der Nachbargemeinde Leonberg, da Weil der Stadt über keinen Mietspiegel verfügte. Die Vermieterin vertrat die Meinung, dass die beiden Gemeinden hinsichtlich der wirtschaftlichen,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 14.12.2012
- 7 C 676/12 -
Angebliche Beschädigungen der Wohnung infolge Rauchens: Vermieter ist an Feststellung im Übergabeprotokoll gebunden
Zur verbindlichen Feststellung von Rauchschäden im Wohnungsrückgabeprotokoll
Stellt ein Übergabeprotokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schadenersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabeprotokolls gebunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Leonberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Mietverhältnis über eine Wohnung im Dezember 2011 endete, bestand zwischen den alten Mietvertragsparteien Streit um die Rückzahlung der Mietkaution. Die Vermieterin weigerte sich die Kaution zurückzuzahlen, da nach ihrer Behauptung durch ein intensives Rauchen der Mieterin erhebliche Schäden an der Wohnung vorgelegen haben. Die... Lesen Sie mehr