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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „amtliches Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO)“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2009
- 8 E 892/08.F -

Gericht bestätigt Widerruf einer Inkassoerlaubnis

Inkassounternehmen betrieb Internetseite, die mit dem amtlichen Schuldnerverzeichnis verwechselt werden konnte

Die Inkassoerlaubnis kann widerrufen werden, wenn die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung für diese Tätigkeit in Frage stehen. Diese Voraussetzungen sah das Verwaltungsgericht Frankfurt im Falle einer Frau als gegeben an, die auf dem Briefpapier einen Doppelkopfadler verwendete und Einwände von Schuldnern und Rechtsanwälten gegen die geltend gemachte Forderung ignorierte. Ausschlaggeben für den Widerruf war letztlich der Betrieb einer Internetseite, die Anlass für Verwechslungen mit dem amtlichen Schuldnerverzeichnis gem. § 915 ZPO bot.

Der Klägerin wurde durch Verfügung des Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main, des Beklagten, vom 16.05.2006 die Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderung (Inkassobüro) erteilt. Diese Erlaubnis wurde durch Bescheid des Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 02.11.2006 widerrufen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es ihr an der für die ordnungsgemäße Inkassotätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit fehle.Die Annahme der fehlenden Zuverlässigkeit war darauf gestützt, dass die Klägerin im Geschäftsverkehr mit ihren Schuldnern einen Briefkopf mit einem... Lesen Sie mehr