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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aktionsplan“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2009
- 13 K 511/09 -

Feinstaub: Land Stuttgart muss Aktionsplan vorlegen

Immissionsüberschreitungen müssen schrittweise auf ein Minimum reduziert werden

Das Land Baden-Württemberg muss seiner Verpflichtung einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit laut Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum 28. Februar 2010 nachkommen. Sollte dies nicht geschehen, muss das Land ein Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 EUR zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land Baden-Württemberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 31. Mai 2005 verurteilt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (Gefahrengebiet) einen Aktionsplan aufzustellen und damit der Klage von zwei Stuttgarter Einwohnern stattgegeben. Der Aktionsplan hatte laut dem Tenor des damaligen Urteils festzulegen, welche geeigneten Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Gefahrengebiet kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung des in der 22. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Tagesmittelwertes von 50 µ/m³ für Feinstaub (Partikel PM 10) - bei zugelassenen 35 Überschreitungen... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2007
- BVerwG 7 C 36.07 -

Feinstaub-Urteil: BVerwG definiert Rechtsanspruch auf saubere Luft

VGH München muss Verkehrsbeschränkungen zur Abwehr von Feinstaubimmissionen müssen erneut prüfen

Wer als Anwohner einer Straße hohen Feinstaubbelastungen ausgesetzt ist, die die europäischen Grenzwerte überschreiten, kann, wenn die Behörden untätig bleiben, gerichtlich seinen Anspruch auf saubere Luft durchsetzen. Städte und Gemeinden müssen auch dann geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Feinstaubs vornehmen, wenn noch keine Aktionspläne durch die zuständige Landesregierung ausgearbeitet wurden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die Landeshauptstadt München hat Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubpartikel-Immissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt.Der Kläger verlangt die Verurteilung der Landeshauptstadt insbesondere zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel bei seiner Wohnung am... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
- BVerwG 7 C 9.06 -

Anspruch eines von Feinstaubpartikel-Immissionen Betroffenen auf Aktionsplan zur Abwehr von Feinstaubimmissionen zweifelhaft

BVerwG legt die Frage dem EuGH vor

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wird zu klären haben, ob nach europäischem Gemeinschaftsrecht ein von Feinstaubpartikel-Immissionen Betroffener von der zuständigen Behörde die Aufstellung eines "Aktionsplans" verlangen kann. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, eine entsprechende Vorabentscheidung einzuholen.

Der Kläger verlangt die Verurteilung des Freistaats Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans, der Maßnahmen gegen gesundheitsschädliche Feinstaubpartikel- Immissionen festlegt. Bei seiner Wohnung am Mittleren Ring in München wurde der maßgebliche Grenzwert in den Jahren 2005 und 2006 deutlich überschritten. Der Verwaltungsgerichtshof hat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans verpflichtet,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 26.09.2006
- 11 L 383/06 -

Anwohnerin kann nicht mit der Begründung, eine Messstation sei falsch aufgestellt worden, einen Aktionsplan gegen Feinstaub verlangen

Keine Gefahr zu häufiger Grenzwertüberschreitungen

Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag einer Anwohnerin der Detmolder Straße in Bielefeld abgelehnt, mit dem diese erreichen wollte, dass die Bezirksregierung Detmold kurzfristig einen Aktionsplan fur Bielefeld und insbesondere die Detmolder Straße aufstellt.

Ein Aktionsplan, in dem insbesondere Verkehrsbeschränkungen vorgesehen werden können, muss unter anderem dann aufgestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10) überschritten werden. Mehrere Fachgutachten hatten prognostiziert, dass der maßgebliche Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an der Detmolder Straße und an der Stapenhorststraße... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.05.2006
- 22 BV 05.2462 und 22 BV 05.2461 -

Bayern muss Aktionsplan gegen Feinstaub aufstellen

Anwohner erzielt Teilerfolg im Berufungsverfahren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage eines Anwohners der Landshuter Allee auf Aufstellung eines Aktionsplans wegen Feinstaubbelastung gegen den Freistaat Bayern - teilweise - stattgegeben und insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2005 im Berufungsverfahren abgeändert. Hingegen blieb die Berufung gegen das klageabweisende Urteil in dem Verfahren gegen die Landeshauptstadt München ohne Erfolg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete den Freistaat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans für den Bereich der Landshuter Allee unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Im vorangegangenen Eilverfahren hatte das Gericht mit Beschluss vom 30. Juni 2005 (Az. 22 CE 05.1194) den Eilantrag des Klägers auf Aufstellung eines Aktionsplans innerhalb einer Frist von 2 Wochen noch abgelehnt.... Lesen Sie mehr