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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „aidskrank“ veröffentlicht wurden

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2013
- L 3 U 262/12 -

Berufs­genossen­schaft muss 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen

Grippeähnliche Erkrankung nach Verletzung im Krankenhaus entspreche HIV-Infektionsverlauf und lassen auf Infizierung schließen

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Berufs­genossen­schaft eine 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit dem HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen muss. Die von der damals 16-jährigen Kranken­haus­praktikantin geschilderte grippeähnliche Erkrankung nach einer Verletzung im Krankenhaus entspreche einem HIV-Infektionsverlauf und lässt daher auf eine Infizierung mit dem Virus schließen.

Die damals 16-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte im Sommer 1982 in einer Münchner Klinik ein mehrwöchiges Praktikum. Dabei erlitt sie mehrfach Verletzungen an Kanülen und Skalpellen. Kurze Zeit später traten bei ihr grippeähnliche Symptome auf, sie war wegen Durchfall, Fieber und Übelkeit zwei Wochen bettlägerig. Fünf Jahre später - die Klägerin war inzwischen Kinderkrankenschwester - ergab eine Laboruntersuchung, dass die Klägerin mit dem HIV-Virus infiziert war. Die Berufsgenossenschaft lehnte es allerdings ab, eine Berufskrankheit anzuerkennen.Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Entscheidung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2001
- I ZR 284/00 -

"H.I.V. Positive II"-Urteil des BGH: Benetton-Werbung "H.I.V. POSITIVE" ist wettbewerbswidrig

BGH verbietet erneut Benetton-Werbung "H.I.V. POSITIVE"

Erneut hat der Bundesgerichtshof die Schockwerbung "H.I.V. Positive" der Firma Benetton als sittenwidrig eingestuft. Er untersagte dem beklagten Presseunternehmen die Werbung abzudrucken. Der Bundesgerichtshof hat die Ansicht vertreten, die Anzeige "H.I.V. POSITIVE" sei als sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG zu bewerten und genieße nicht den Schutz der Meinungs­äußerungs­freiheit (Art. 5 GG), weil sie die Menschenwürde Aids-Kranker verletze (Art. 1 Abs. 1 GG).

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte erneut darüber zu entscheiden, ob die Beklagte, die Herausgeberin der Illustrierten "Stern", durch den Abdruck der Anzeige "H.I.V. POSITIVE", mit der die Firma Benetton für sich geworben hat, wettbewerbswidrig gehandelt hat. Die Werbung zeigt auf einer Doppelseite den oberen Teil eines menschlichen... Lesen Sie mehr




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