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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Adressregister“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2018
- 13 U 165/16 -

Adresshandel: Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz unwirksam

Ansprüche trotz vertragswidriger Datennutzung für anstößige Werbe-E-Mails dennoch verneint

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Verkauf von Adressdaten wegen fehlender Einwilligung nach dem Bundes­datenschutz­gesetz (BDSG) für unwirksam erklärt. Ansprüche trotz vertragswidriger Nutzung durch Dritte für anstößige Werbe-E-Mails wies das Gericht dennoch zurück.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Rechtstreits handelt mit Adressdaten. Sie nimmt den beklagten Insolvenzverwalter der vormals ebenfalls mit Adressdaten handelnden Schuldnerin auf Schadensersatz und Unterlassen in Anspruch. Der Geschäftsführer der Klägerin war zuvor Geschäftsführer der Schuldnerin. Er hatte am Tag der Insolvenzeröffnung vom Beklagten verschiedene Internet-Domains einschließlich der über diese generierten Adressen für 15.000 Euro gekauft. Die Daten befanden sich ursprünglich auf zwei Servern der Schuldnerin und wurden auf einem USB-Stick übergeben. Die Server selbst, auf denen die Daten weiterhin rekonstruierbar lagen, wurden vom... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2005
- X ZR 123/03 -

Branchenbuchabzocke: BGH stellt hohe Anforderungen an Nachweis der Arglist

Kaufleute und Unternehmer müssen sich vor Unterzeichnung eines Schriftstücks erschöpfend von dessen Inhalt überzeugen - auch hinsichtlich des Kleingedruckten

Der Bundesgerichtshof stellt hohe Anforderungen an den Nachweis der Arglist. Wer einen von ihm unterzeichneten Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten will, muss hohe Hürden überwinden. Andererseits stellt der Bundesgerichtshof aber auch klar, dass die Beurteilung immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Tatrichters ist. Ein Urteil ist also nicht ohne weiteres auf einen anderen Fall übertragbar.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer Klägerin zurückgewiesen, die mit ihrer Klage gegen die Betreiberin eines Branchenbuchs bzw. Internet-Adressverzeichnisses unterlegen war. Sie hatte gerichtlich feststellen lassen wollen, dass der von ihr unterzeichnete Vertrag über die Eintragung ihres Unternehmens in das Adressverzeichnis wegen arglistiger Täuschung habe angefochten werden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 06.04.2011
- 101 C 453/10 -

"Branchenbuch-Abzocke": Anfechtungsmöglichkeit bei fehlender wirtschaftlicher Werthaltigkeit

Amtsgericht Bonn zur so genannten "Branchenbuch-Abzocke" mit Branchenbüchern im Internet

Das Amtsgericht Bonn hat der Feststellungsklage eines Kunden des Online-Verzeichnisses www.b1-b2.net stattgegeben und festgestellt, dass eine Forderung der Branchenbuchanbieterin gegen die Kundin nicht besteht. Das Vertragsverhältnis sei - sofern es überhaupt zu einem Vertragsschluss gekommen sei - wegen der von der Klägerin erklärten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung von Anfang an unwirksam.

Als mögliche Täuschung komme nicht nur das Vorspiegeln falscher oder das Entstellen oder Verschweigen bestehender Tatsachen trotz Aufklärungspflicht in Betracht. Darauf hat bereits das Landgericht Köln mit Urteil vom 26.09.2007, Az. 9 S 139/07 verwiesen. Als Handlungsvariante der arglistigen Täuschung diene vielmehr auch jedes andere Verhalten, sofern es geeignet sei, beim Gegenüber... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht St. Wendel, Urteil vom 27.05.2010
- 4 C 46/10 -

Brancheneintragungsantrag ist irreführend: www.branche100.eu täuscht arglistig

AG St. Wendel weist Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters ab

Das Amtsgericht St. Wendel hat die Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters www.branche100.eu abgewiesen. Der von einem Unternehmer unterzeichnete, als "Brancheneintragungsantrag" bezeichnete Vertrag sei ersichtlich darauf angelegt, zu verschleiern, dass mit seiner Rücksendung ein entgeltlicher Vertrag hinsichtlich des Eintrags zustande kommen solle.

Damit habe der Branchenbuchanbieter den beklagten Unternehmer durch arglistige Täuschung über den entgeltlichen Charakter des Antrags zum Vertragsschluss bestimmt. Die Übersendung des Formulars sei eine Täuschung.Die Täuschung müsse nicht ausdrücklich durch eine bewusst unwahre Behauptung begangen werden. Denn Täuschung sei jedes objektive Verhalten, das objektiv irre... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.08.2008
- 73 C 5637/07 -

Niederlage für Branchenbuchanbieter im Fall www.Oertliche-Branchenbuch.com - Zahlungsklage vor Gericht gescheitert

AG Augsburg: Arglistige Täuschung lässt sich an Händen greifen - Getäuschter Kunde kann Vertrag anfechten

Das Amtsgericht Augsburg hat die Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters www.oertliches-branchenbuch.com abgewiesen und der Widerklage des Kunden auf Feststellung, dass aus dem streitgegenständlichen Eintragungsantrag kein Vergütungsanspruch besteht, stattgegeben.

Der Branchenbuchanbieter verlangte von dem beklagten Unternehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung für dessen Eintragung in das Internetbranchenverzeichnis www.oertliche-branchenbuch.com. Als Grundlage nannte die Klägerin den schritlichen Auftrag des Beklagten. Nach dem Text dieses Formulars sollte eine Vertragsbeziehung mit einer Laufzeit von zwei Jahren zustande kommen. Für die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herford, Urteil vom 15.01.2003
- 12 C 1184/02 -

AG Herford wirft Branchenbuchanbieter betrügerisches Verhalten vor

Firmenbranchenbuch.de scheitert mit Zahlungsklage gegen Kunden

Das Amtsgericht Herford hat im Jahr 2003 die Klage des schon zum Zeitpunkt der Klageerhebung umfirmierten Firmenbranchenbuchanbieters "www.firmenbranchenbuch.de" abgewiesen. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Ausgestaltung des von dem Anbieter versandten Formulars erkennbar darauf abgestellt ist, bei dem unbefangenen Kunden den Eindruck zu erwecken, als sei der Grundeintrag in das Online-Firmenverzeichnis kostenfrei. Dieses Verhalten ist nicht nur unlauteres Wettbewerbsverhalten, sondern auch betrügerisches Verhalten.

Der Branchenbuchanbieter hatte Firmen und Selbständigen ein Anmeldeformular über das Internet oder per Fax zugeschickt, welches auf der Frontseite neben der Möglichkeit eines Grundeintrags in das Online-Verzeichnis und zweier weiterer Eintragungsergänzungen auch Hinweise zu den jeweiligen Eintragungsmöglichkeiten enthält. Der später verklagte angeschriebene Unternehmer hatte das Formular... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.07.2004
- I ZR 142/02 -

BGH verbietet Branchenbuchanbieter die Verwendung seines irreführenden "Eintragungsantrags"

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. klagt erfolgreich gegen Branchenbuchanbieter

Der Bundesgerichtshof hat einem Branchenbuchanbieter die Verwendung seines als "Eintragungsantrag" bezeichneten Vertragsformulars über die Eintragung von Unternehmen in sein Online-Firmenverzeichnis verboten und gab dem klagenden Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Recht. Dieser hatte auf die Wettbewerbswidrigkeit des Formulars hingewiesen, das den Eindruck erweckt, dass der Grundeintrag in das Verzeichnis kostenfrei sei.

Darin liegt eine Irreführungsgefahr. Denn während das Formular für einzelne Einträge hervorgehobene Preisangaben macht, fehlt für das ebenfalls hervorgehobene Feld "Grundeintrag in das Online-Firmenverzeichnis" jegliche Preisangabe. Der Durchschnittsgewerbetreibende macht sich aber nach Auffassung der Richter vielfach nicht mehr die Mühe, vor der Unterschrift auf Details wie den "Sternchenhinweis"... Lesen Sie mehr

Landgericht Heilbronn, Beschluss vom 23.06.2010
- 3 S 19/10 III -

LG Heilbronn: "Deutsches Internet-Register" ist für Kunden wertlos - Keine Zahlungspflicht

Branchenbuchanbieter kann für Eintrag in Internet-Adressregister kein Geld verlangen

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage des Branchenbuchanbieters "Deutsches Internet-Register" (DIR) abgewiesen, der für einen Unternehmenseintrag in sein Internet-Adressregister einen Jahresbeitrag von 958 Euro netto von einem Kunden verlangte. Das Gericht bescheinigte dem DIR arglistige Täuschung des Kunden.

Es hatte dem Unternehmen ein Formular mit dem Titel "Datenaktualisierung 2008" zugesandt. Gleich im ersten Absatz des Schreibens wurde auf die Kostenfreiheit der Dienste hingewiesen. Es folgte die Bitte um Aktualisierung von bereits erfassten und auf dem Formular vorgedruckten Daten des Unternehmens. Erst am Ende fand sich ein Kostenhinweis. Das Unternehmen, das das Formular ausgefüllt... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2009
- 13 S 183/09 -

TM-TeleMedia erfüllt mit Brancheneintragungsantrag für das Portal www.branche123.de den Tatbestand des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs

LG Stuttgart weist Berufung der TM-TeleMedia Verlags GmbH zurück

Der Branchenbuchanbieter TM-TeleMedia Verlags GmbH Aschaffenburg kann auch die Berufungsinstanz nicht überzeugen. Die Richter schließen sich der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Nürtingen an und bewerten den Vertrag aus mehreren Gründen als nichtig.

Ist ein Eintragungsformular so aufgemacht, dass es über den entgeltlichen Charakter täuschen soll, führt dies nicht zu einem wirksam Vertrag, sondern berechtigt den Kunden zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB). Darüber hinaus erfüllt eine Firma, die durch vielfaches Übersenden sog. "Brancheneintragungseinträge" ihr Geschäft im großen Stil betreibt, den Tatbestand des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 19.08.2009
- 42 C 974/09 -

Branchenbuch-Eintragungsformular: AG Nürtingen weist Klage der TM-TeleMedia Verlags GmbH Aschaffenburg wegen sittenwidrigen Geschäftsgebarens ab

Gestaltung des Eintragungsformulars verschleiert Kosten - Branchenbuchanbieter täuscht planvoll

Das Amtsgericht Nürtingen hat eine Zahlungsklage des Branchenbuchanbieters "TM-TeleMedia Verlags GmbH Aschaffenburg" mit deutlichen Worten abgewiesen. Der Vertrag sei sittenwidrig und deshalb gemäß § 138 BGB nichtig. Die Frage, ob auch der Tatbestand des Betrugs erfüllt sei, ließ das Gericht offen. Es spreche aber viel dafür.

Der Branchenbuchanbieter, der das Internetportal www.Branche123.de betreibt, hatte auf die Bezahlung von 725,90 Euro für ein "Vertragsjahr" geklagt. Das Gericht entschied jedoch, dass der Brancheneintragungsvertrag, auf den sich das Unternehmen berief, nichtig sei. Er verstoße gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wobei es auf die Auffassung des "anständigen Durchschnittsmenschen"... Lesen Sie mehr




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