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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ACAB“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.05.2016
- 1 BvR 257/14, 1 BvR 2150/14 -

"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

"ACAB" nicht immer strafbar

Die Vorurteilung wegen Beleidigung gem. § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgrenzte Personengruppe bezieht. Die Kundgabe der Buchstabenkombination "ACAB" im öffentlichen Raum ist daher vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Sachverhalt:Im ersten Streitfall trug der Beschwerdeführer beim Besuch eines Fußballspiels eine schwarze Hose, die im Gesäßbereich großflächig mit dem gut sicht- und lesbaren Schriftzug „ACAB“ bedruckt war. Nach dem Spiel verließ er das Stadion auf einem Weg, der an einigen dort eingesetzten Bereitschaftspolizisten vorbeiführte. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Die Berufung zum Landgericht und die Revision zum Oberlandesgericht blieben erfolglos.Im zweiten Fall hielt der Beschwerdeführer während eines Fußballspiels gemeinsam mit anderen Personen verschiedene großflächige... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2014
- 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14 -

OLG Karlsruhe bestätigt Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung aufgrund Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B" im Fußballstadion

"A.C.A.B." - Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" drückt Missachtung gegenüber Polizeibeamten aus

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Verurteilung eines Fußballfans, der vom Landgericht Karlsruhe wegen Beleidigung aufgrund der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." verurteilt worden war, bestätigt, und die Revision des Fußballfans gegen das landgerichtliche Urteil verworfen. Die Verurteilung des Fußballfans wegen Beleidigung ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - eine Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" - hochgehalten, um den... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.12.2013
- 4 OLG 13 Ss 571/13 -

Tragen einer Hose mit Schriftzug "ACAB" während Fußballspiels stellt strafbare Kollektiv­beleidigung dar

"ACAB" steht für ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards"

Wer während eines Fußballspiels eine Hose mit dem Schriftzug "ACAB" trägt, kann sich wegen einer Kollektiv­beleidigung der anwesenden Polizeibeamten strafbar machen. Denn die Abkürzung "ACAB" steht für die ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall trug ein Mann während des Besuchs eines Fußballspiels eine Hose, die mit dem Schriftzug "ACAB" versehen war. Er wurde aufgrund dessen vom Amtsgericht München wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung vor dem Landgericht München I blieb erfolglos. Nunmehr musste das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
- 1 St OLG Ss 211/12 -

Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."

Vorliegen einer straflosen Kollektiv­beleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung

Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektiv­beleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob das Tragen eines T-Shirts mit dem Aufdruck "A.C.A.B." während eines Volksfestes eine strafbare Beleidigung darstellte.Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Ansicht, dass dieses Verhalten nicht als Beleidigung gemäß § 185 StGB strafbar war. Denn mangels ausreichender Individualisierung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012
- 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12 -

Verwendung eines Transparents bei einem Fußballspiel mit der Aufschrift "A.C.A.B." kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden

Kollektiv­beleidigung der im Stadion anwesenden Polizisten

Die Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." ("all cops are bastards") bei einem Fußballspiel kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden. Bei der Prüfung und Bewertung der objektiven Tatbestands­mäßigkeit einer Äußerung als Beleidigung ist aber dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen. Sofern eine Äußerung dabei nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen mehrere Deutungs­möglichkeiten zu, ist deshalb regelmäßig derjenigen der Vorzug zu geben, welche die Äußerung als von diesem Grundrecht gedeckt erscheinen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Angeklagten des zugrunde liegenden Falls wird vorgeworfen, er habe im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." – eine Abkürzung für die Worte "all cops are bastards" – hochgehalten,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Regensburg, Urteil vom 25.01.2012
- 30 CS 104 Js 9183/11 -

"COPACABANA" T-Shirt kann wegen Beleidigung strafbar sein, wenn "ACAB"-Buchstabenfolge farblich abgesetzt ist

In "Cop-ACAB-ana" versteckt sich die Buchstabenfolge "ACAB", die für "All Cops Are Bastards" steht

Ein Fußballfan, der anlässlich eines Fußballspiels ein T-Shirt mit der Aufschrift "COPACABANA" trägt, wobei sich die Buchstaben "ACAB" farblich abheben, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall trug der spätere Angeklagte ein T-Shirt mit der Aufschrift "COPACABANA". Am 07.05.2011 gegen 09.50 Uhr zeigte er sich mit dem T-Shirt vor dem Hauptbahnhof in Regensburg bewusst den zwei Polizeibeamten, die später Strafantrag stellten. Die Aufschrift auf seinem T-Shirt "COPACABANA" war weithin sichtbar.Er wollte gegenüber den Polizisten... Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011
- 11 Ns 410 Js 5815/11 -

"All Cops Are Bastards"-Fall: "A.C.A.B."-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidigung dar

Straflose Kollektiv­bezeichnung

Wer ein Banner mit den Buchstaben "A.C.A.B." ("All Cops Are Bastards") im Fußballstadion öffentlich hochhält, kann nicht wegen Beleidigung bestraft werden. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall besuchte der spätere Angeklagte am 16.10.2010 ein Fußballspiel der Zweitliga im Karlsruher Wildparkstadion. Es spielte der Karlsruher SC gegen den VfL Bochum. Gegen 14.25 Uhr hielt der Angeklagte mit weiteren nicht bekannten Personen ein großflächiges Banner mit der Aufschrift "A C A B" - Abkürzung für die Worte "All cops are bastards" hoch. Der Angeklagte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008
- 1 Ss 329/08 -

Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge "A.C.A.B."

Die individuelle Bezeichnung eines Polizisten mit "all cops are bastards" ist eine Beleidigung

Wer einem Polizisten die Abkürzung "A.C.A.B." an den Kopf wirft, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart hervor, das einen 18-Jährigen wegen Beleidigung zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € verurteilte.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Revisionsverfahren ein Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Waiblingen vom 11. März 2008 bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen.Der 18-jährige Angeklagte war wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € zu Gunsten einer gemeinnützigen... Lesen Sie mehr




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