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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abzugsbeschränkung“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.04.2016
- IV R 20/13 -

BFH erklärt Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften für verfassungsgemäß

Regelung gilt zumindest sofern Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus betrieblichen Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. des Einkommen­steuer­gesetzes (EStG) grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Dies gilt zumindest dann, wenn derartige Verluste noch mit späteren Gewinnen aus entsprechenden Geschäften verrechnet werden können und es deshalb noch nicht zu einer endgültigen Einkommen­steuer­belastung kommt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Personengesellschaft, deren Geschäftszweck in erster Linie die Verpachtung von Grundstücken war, liquide Mittel in Zins-Währungs-Swaps investiert und daraus erhebliche Verluste bezogen. Das Finanzamt hatte die Feststellung getroffen, dass die Verluste solche aus Termingeschäften im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG seien. Deshalb kam es nicht zu einer Verrechnung mit den im Übrigen erzielten Gewinnen. Zugleich ergab sich aus der Feststellung, dass die Verluste nur mit künftigen Gewinnen aus Termingeschäften verrechenbar waren.Die sich aus § 15 Abs. 4 Satz 3 ff. EStG ergebende Ausgleichs- und... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.01.2013
- VIII R 7/10 -

Bundesfinanzhof zum "häuslichen" Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus

Finanzamt ließ zu Recht nur die für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Pauschale zum Abzug zu

Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und sind somit lediglich pauschal in Höhe von 2.400 DM bzw. 1.250 Euro steuerlich zu berücksichtigen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erzielte der Kläger Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Für die Erstellung von Patenten benötigte er zahlreiche Unterlagen und umfangreiche Fachliteratur, sodass er ein ausschließlich beruflich genutztes Büro unterhielt. Dieses befand sich im Obergeschoss des von ihm und seiner Familie bewohnten Zweifamilienhauses. Eine direkte Verbindung... Lesen Sie mehr