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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasserentgeltsatzung“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.12.2021
- 3 K 616/20.KO -

Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam

Veranlagung beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage

Die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Westerburg ist wirksam. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Klägerin, ein Unternehmen, ist Eigentümerin eines ca. 47.000 qm großen Grundstücks, das in einem Gewerbegebiet liegt. Für die Abwasserentsorgung setzte die Verbandsgemeinde wiederkehrende Beiträge für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung fest. Insgesamt machten die Beiträge für das Jahr 2015 ungefähr 26.000,00 € und für das Jahr 2016 ungefähr 27.500,00 € aus. Hiermit war das Unternehmen nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.Die Klage blieb ohne Erfolg. Die Veranlagung, so die Koblenzer Richter, beruhe auf einer wirksamen Rechtsgrundlage. Die Entgeltsatzung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2021
- 6 A 11538/20.OVG -

Abwasser­entgelt­satzung für die Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde wirksam

Normenkontrollantrag dreier Gemeinden gegen Abwasser­entgelt­satzung erfolglos

Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg (Abwasser­entgelt­satzung) ist wirksam. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Antragstellerinnen, die Ortsgemeinden Norheim, Altenbamberg und Hochstätten, gehörten ursprünglich gemeinsam mit der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg an. Während die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in die Stadt Bad Kreuznach eingegliedert wurde und diese insoweit auch die... Lesen Sie mehr