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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasseranschlussbescheid“ veröffentlicht wurden

Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012
- VfGbbg 46/11 -

"Altanschließer" dürfen zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden

Aufteilung der Kosten für die Herstellung zentraler Schmutzwasserentsorgungsanlagen auf alle erschlossenen Grundstücke eines Verbandsgebiets zulässig

Die Praxis, dass so genannte Altanschließer zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden, verstößt nicht gegen Grundrechte der Landesverfassung. Eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt, zu dem ein Grundstück an eine öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung angeschlossen worden ist, verlangt die Landesverfassung nicht. Die Kosten, die nach der Wende für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlage entstanden sind, dürfen somit weiterhin auf alle erschlossenen Grundstücke im Verbandsgebiet aufgeteilt werden. Dies entschied das Landesverfassungsgericht Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland im Januar 2005 von einem Grundstückseigentümer einen Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung in Höhe von 1.351,40 Euro. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Im Herbst 2011 erhob der Eigentümer Verfassungsbeschwerde und machte geltend, dass sein Grundstück bereits zu DDR-Zeiten über einen Abwasseranschluss verfügt habe. Außerdem seien etwaige Forderungen bereits lange verjährt gewesen. Erst eine Gesetzesänderung habe ab dem 1. Februar 2004 die Beitragserhebung wieder ermöglicht.Die Verfassungsbeschwerde... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2009
- OVG 9 L 29.09 -

Konto einer Stadt kann gepfändet werden, wenn diese trotz rechtkräftigen Anspruchs Gebühren nicht zurückerstattet

OVG Berlin-Brandenburg weist Beschwerde gegen Pfändung des Kontos der Stadt Niemegk zurück

Eine Stadt muss dafür sorgen, dass sie zahlungsfähig ist. Ansonsten kann auch ihr eine Kontopfändung "blühen", wie der folgende Fall zeigt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde der Stadt Niemegk gegen die Pfändung ihres Kontos zurückgewiesen.Die Stadt Niemegk hatte im Jahr 2000 für ein Grundstück einen Abwasseranschlussbescheid über mehrere Hunderttausend Euro erlassen. Der Betroffene zahlte, erhob aber zugleich Klage gegen den Bescheid. Nach rechtskräftiger Aufhebung... Lesen Sie mehr




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