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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abflugverspätung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.06.2020
- 515 C 12585/19 -

AG Hannover: Kleinkinder sind Passagiere und keine Gepäckstücke

Kleinkind steht Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Ankunftsverspätung zu

Das Amtsgericht Hannover hat einen in Hannover ansässigen Flug­reise­veranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt. Hintergrund der Klage eines eingetragenen Rechts­dienst­leisters ist ein abgetretener Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für ein Kleinkind aufgrund einer Flugverspätung.

Im vorliegenden Fall wollten zwei Passagiere Ursprünglich mit ihrem Kleinkind im Jahre 2018 von Heraklion nach Nürnberg mit Ankunft um 12.30 Uhr transportiert werden. Tatsächlich erfolgt der Transport nach Karlsruhe, von wo aus sie per Bus nach Nürnberg gebracht wurden und dort um 18.30 Uhr ankamen. In der Buchungsbestätigung erfolgte jeweils bei Hin- und Rückflug eine Auflistung, unter der sich neben den Gepäckstücken und der Verpflegung auch der Eintrag "1xKleinkind(er)" findet. In den Fluginformationen der Beklagten heißt es unter der Überschrift "Kinderermäßigung": "Kleinkinder im Alter von 0 bis einschließlich 1 Jahr zahlen 15 EUR pro Flugstrecke".... Lesen Sie mehr

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Landgericht Landshut, Beschluss vom 18.12.2018
- 14 S 2813/18 -

Abflugverspätung führt zur Unmöglichkeit der Landung am Zielort aufgrund Gewitters: Fluggast hat Anspruch auf Entschädigung

Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden, weil das Flugzeug wegen eines Gewitters am Zielort nicht landen konnte, so besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO), wenn der Flug verspätet gestartet ist und im Zeitpunkt der planmäßigen Landung die Wetterlage noch unproblematisch war. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Gewitters in München konnte ein Flug aus Barcelona nicht wie geplant landen. Er musste daher nach Nürnberg umgeleitet werden, wodurch es zu einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden kam. Der Flug konnte nur deshalb wegen des Gewitters nicht in München landen, weil er bereits mit einer Verspätung von knapp zwei Stunden... Lesen Sie mehr




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