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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „20-Euro-Gesetz“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 07.03.2013
- VG 5 K 368.12 u.a. -
Weitere Entschädigung für Berliner Feuerwehrbeamte neben Zulage nach dem 20-Euro-Gesetz
Feuerwehrbeamte haben nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Anspruch auf Freizeitausgleich oder Geldentschädigung
Die Gewährung einer Zulage nach dem sog. 20-Euro-Gesetz schließt eine weitergehende Entschädigung für Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Land Berlin Feuerwehrbeamten auf Antrag eine Zulage gewährt, wenn sie nach dem regelmäßigen Dienstplan mehr als 48 Stunden wöchentlich Arbeitszeit abzuleisten hatten. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 55 Stunden wurden 20 Euro je geleisteter Dienstschicht gezahlt. Das zugrundeliegende Landesgesetz war verabschiedet worden, da der Dienstplan der Berliner Feuerwehr die europarechtlich zulässige durchschnittliche Arbeitszeit deutlich überschritt und erst zum Februar 2008 geändert worden ist. Die Kläger begehren neben der Zulage nach dem 20-Euro-Gesetz eine weitere Entschädigung für Zuvielarbeit.... Lesen Sie mehr
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