Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 23.05.2019
- S 8 KR 6594/18 -
Kein Anspruch auf stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung
Behandlungsmethode entspricht nicht Anforderungen des Qualitätsgebots
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass nach dem derzeit geltenden Recht kein Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung besteht, da diese Behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) entspricht. Etwas anderes ergibt sich derzeit auch nicht aufgrund der am 10. April 2018 in Kraft getretenen Erprobungs-Richtlinie Liposuktion.
Im zugrunde liegenden Fall wies das Sozialgericht Stuttgart zunächst die erste Klage der Klägerin auf Versorgung mit einer ambulanten
SG verneint Anspruch auf Versorgung mit stationär durchgeführter Liposuktion der Beine als Naturalleistung
Das Sozialgericht Stuttgart wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Nach dem derzeit geltenden Recht habe die Klägerin keinen Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten
Kein Anspruch auf Teilnahme an Erprobungsverfahren
Die Klägerin habe derzeit auch keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Erprobungsverfahren nach der am 10. April 2018 in Kraft getretenen Erprobungs-Richtlinie
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2019
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Krankenkasse muss Kosten für Liposuktionsbehandlung nicht übernehmen
(Sozialgericht Detmold, Urteil vom 02.03.2018
[Aktenzeichen: S 3 KR 604/15]) - Krankenversicherung muss Kosten für medizinisch notwendige Liposuktion übernehmen
(Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 11.01.2018
[Aktenzeichen: S 63 KR 53/14])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27824
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung27824
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.