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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.1994
- 63 S 39/94 -
Kenntnis des Vermieters vom Mangel berechtigt den Mieter zur Zutrittsverweigerung
Kenntnis durch vorherige Besichtigung und Schreiben des Mieters
Hat der Vermieter positive Kenntnis vom Mangel und den Möglichkeiten der Mängelbeseitigung, so darf der Mieter dem Vermieter den Wohnungszutritt zur erneuten Mängelbesichtigung verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wies der Mieter einer Mietwohnung die Hausverwaltung des Vermieters auf die Mangelhaftigkeit der
Zutrittsverweigerung berechtigt
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern durfte. Denn die einschlägigen Mängel waren bereits in einem Besichtigungstermin aufgenommen worden und die Hausverwaltung wusste, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 1994, 464/rb)
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Jahrgang: 1994, Seite: 464 WuM 1994, 464
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Dokument-Nr. 14190
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