Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.02.2013
- I ZR 70/12 -
Gewerbeauskunft-Zentrale.de: BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurück
Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung / Gewerbeauskunft-Zentrale darf "Eintragungsformular" nicht mehr versenden
Das OLG Düsseldorf hatte der GWE Wirtschaftsinformations GmbH - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale - im Februar 2012 verboten, die bisher genutzten Vertragsformulare weiter zu versenden. Das OLG Düsseldorf hatte gegen seine Entscheidung keine Revision zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision legte die Gewerbeauskunft-Zentrale eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Gewerbeauskunfts-Zentrale gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 I-20 U 100/11 zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf rechtskräftig.
Täuschende Angebotsformulare
Die
Auf Antrag des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität e.V. wurde das Versenden derartiger Formulare durch das Landgericht Düsseldorf untersagt (Urteil v. 15.04.2011 - 38 O 148/10). Gegen dieses Urteil legte die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, Berufung ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte das erstinstanzliche Urteil und ließ in diesem Zusammenhang keine Revision zu (Urteil vom 14.2.2012, I-20 U 100/11). Dies wurde von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, zum Anlass genommen, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Keine grundsätzliche Bedeutung
Per Beschluss vom 6. Februar 2013 (I ZR 70/12) hat der Bundesgerichtshof diese Beschwerde zurückgewiesen, da die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe und im Übrigen auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erforderten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2013
Quelle: ra-online, Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15295
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15295
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.