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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 17.07.2003
- 10 C 49/03 -
Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld
Taube auf der Fahrbahn kein Grund für Bremsmanöver
Eine auf der Fahrbahn sitzende Taube rechtfertigt kein riskantes Bremsmanöver. Zu diesem Ergebnis kommt das Amtsgericht Solingen.
Im zugrunde liegenden Fall war eine Autofahrerin an einer Kreuzung losgefahren, nachdem die Ampel auf "Grün" umgesprungen war. Unmittelbar danach hatte sie jedoch abrupt gebremst, um eine auf der Straße sitzende
Richter: Taube auf der Straße ist kein zwingender Grund für Bremsen
Das Gericht bürdete dieser Fahrerin zwar den überwiegenden Verschuldensanteil auf, weil sie den notwendigen Sicherheitsabstand missachtet habe und nicht bremsbereit gewesen sei. Allerdings müsse ihre tierliebende Kontrahentin mithaften. In dem Urteil hieß es, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
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Dokument-Nr. 8809
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