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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2021
- 980 Ds 858 Js 24821/20 -
Provoziert der Angeklagte den Geschädigten zu einem Angriff, kann er sich nicht ohne Weiteres auf Notwehr berufen
Streit um zu spät ausgelieferte Pizza-Bestellung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Angeklagten wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er nach vorausgegangenem Streit den Geschädigten zu einem Angriff auf sich provozierte.
Nach den Feststellungen des Gerichts, kam es am 24.01.2020 zu einem Streit zwischen dem Angeklagten zu 2), drei Zeugen und dem Nebenkläger über eine verspätet ausgelieferte Pizza-Bestellung, woraufhin der Angeklagte zu 2) seinen Bruder, den Angeklagten zu 1) hinzurief. In der Folge kam es zu Handgreiflichkeiten ungeklärten Ausgangs. Als der Angeklagte zu 2) sich anschließend bereits ca. 20 m vom Geschehen entfernte, rief er dem erkennbar betrunkenen und körperlich unterlegenen Nebenkläger zu, „komm doch!“ und „wehr dich!“. Als dieser Folge leistete und, jedenfalls nicht ausschließbar, zu einem Schlag ausholte, schlug der Angeklagte zu 2) gegen den Kopf des Nebenklägers derart, dass dieser zu Boden ging und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug.
Amtsgericht: Grenzen der rechtfertigenden Notwehr im konkreten Fall überschritten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Angeklagten zu 2) nach umfangreicher Beweisaufnahme wegen vorsätzlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2021
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 30748
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