wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 8. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2021
4 B 90/21 -

AstraZeneca-Impfstoff: Eilantrag auf Impfung abgelehnt

Kein Rechtsanspruch auf Impfung an einem bestimmten Termin

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag eines 76 Jahre alten Braunschweigers auf Impfung an dem ihm ursprünglich zugesagten, inzwischen aber aufgehobenen Termin abgelehnt.

Der Antragsteller hatte für den 17. März einen Termin zur Impfung im Impfzentrum mit dem Impfstoff AstraZeneca erhalten. Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit die Impfungen mit diesem Impfstoff ausgesetzt hatte, war der Termin aufgehoben worden. Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht, ihm die für den 17. März zugesagte Impfung zu gewähren. Er erklärte, er selbst werde für die Folgen haften und jeden Impfstoff akzeptieren.

VG: Rechtsanspruch auf Impfung nur bei Verfügbarkeit

Das VG hat entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen ein Anspruch auf Schutzimpfung gegen des Coronavirus im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe bestehe (§ 1 Absatz 1 der Coronavirus-Impfverordnung). Danach ergebe sich zwar ein Rechtsanspruch auf Impfung - soweit Impfstoff verfügbar ist. Ein Rechtsanspruch auf Impfung an einem bestimmten Termin bestehe jedoch nicht.

Vereinbarung neuer Termin durch Impfzentrum

Die Kammer hat in ihrer Entscheidung auf die Homepage der Stadt Braunschweig hingewiesen. Dieser sei zu entnehmen, dass das Impfzentrum zeitnah Kontakt mit den von Terminsaufhebungen betroffenen Personen aufnehmen werde, um neue Termine zu vereinbaren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Corona-Impfung | Corona-Virus | Impfanspruch | Rechtsanspruch

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30003 Dokument-Nr. 30003

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30003

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (2)

 
 
Roland Berger schrieb am 19.03.2021

Das Gericht hat dem Antragsteller offensichtlich eine Wohntat erwiesen, ohne das zu wissen.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/AstraZeneca-Greifswalder-Forscher-finden-Thrombose-Ursache,coronavirus4660.html

es reicht schrieb am 18.03.2021

Diese Richter gehören geschlossen in ein Arbeitslager - Punkt. Erst lamentieren sie herum, dass der "Verordnungsgeber" einen weiten "Spielraum" habe was den seit einem Jahr grassierendem Irrsinn angeht und wenn es dann soweit ist fällt ihnen nichts besseres ein als "in Rechtsanspruch auf Impfung an einem bestimmten Termin bestehe jedoch nicht."

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH