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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2017
- VG 2 L 148.17 -
"Tegel-Brief": Werbeaktion des Berliner Senats zur Schließung des Flughafens Tegel darf an Haushalte verschickt werden
Senat darf Haltung zu Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Initiative "Berlin braucht Tegel" gegen eine Werbemaßnahme des Berliner Senats zur Schließung des Flughafens Tegel zurückgewiesen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Landesregierung plante mit einem Brief an die
Rechtsverstoß seitens der Initiative "Berlin braucht Tegel" nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Das Verwaltungsgericht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.04.2009
[Aktenzeichen: VG 2 L 56.09])
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Dokument-Nr. 24804
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