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alle Urteile, veröffentlicht am 10.01.2023
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2022
- 10 K 10005/22 -
Keine Einkommensteuerbefreiung für Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Kompensation Corona-bedingter Einnahmeausfälle
Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle sind in voller Höhe als Einkommen zu versteuern
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Künstler die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen zu versteuern hat.
In dem Streitfall hatte der Kläger ein Stipendium erhalten, das aus einem Sofort-Hilfepaket stammte, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden sollten. Die Mittel dienten insbesondere dazu, das Kulturleben während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten. Die Antragstellenden mussten zwar ihre künstlerische oder kuratorische Tätigkeit belegen, die Zuwendungen wurden jedoch nicht von einer Jury, sondern in einem Losverfahren vergeben.In dem Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr berücksichtigte das Finanzamt die Stipendienzahlung als einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahme.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.10.2022
- 49 C 150/22 -
"Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" stellt unklare Schönheitsreparaturklausel dar
Pflicht zum Streichen der Fenster nur von innen wird nicht deutlich
Eine Schönheitsreparaturklausel, wonach das "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen" verpflichtend ist, ist unwirksam, da nicht deutlich wird, dass das Streichen der Fenster nur von innen geschuldet ist. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung stritten sich im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel. Die betreffende Klausel verpflichtete den Mieter zum "Streichen der Fenster und der Außentüren von innen". Der Mieter hielt dies für unzulässig, da nach der Klausel das... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 08.11.2022
- M 19B DK 22.1067 -
Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeibeamten nach Zeigen des Hitlergrußes und rassistischer Äußerungen
Mildernde Umstände wegen starker Alkoholisierung, geständiger Reue und fehlender Vorbelastung
Zeigt ein Polizeibeamter unter starken Alkoholeinfluss den Hitlergruß und äußert sich rassistisch, so kann dies die Kürzung der Dienstbezüge nach sich ziehen, wenn er sich nachträglich als geständig uns reumütig zeigt und bisher strafrechtlich und disziplinarisch nicht vorbelastet war. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich eines abendlichen Stammtischtreffens im Außenbereich eines Lokals in Bayern im August 2018 äußerte sich ein Polizeibeamter bei der Bundespolizei unter Alkoholeinfluss beleidigend und beschimpfend über geflüchtete Schwarzafrikaner. Es fielen Ausdrücke wie "Scheiß Neger" und "Scheiß Bimbos". Zudem zeigte er mindestens einmal den... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 09.01.2023
- 5 B 14/23 -
Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath erfolglos
Ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig
Die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20. Dezember 2022 hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretensverbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt.
Der Landrat des Kreises Heinsberg hat mit Allgemeinverfügung vom 20. Dezember 2022 für konkret bezeichnete Flächen der Ortschaft Lützerath den Aufenthalt, das Betreten und Befahren bis zum 13. Februar 2023 untersagt und darauf hingewiesen, dass ab dem 10. Januar 2023 mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung durch Ausübung von unmittelbarem Zwang zu rechnen sei. Die Antragstellerin,... Lesen Sie mehr