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alle Urteile, veröffentlicht am 09.03.2022

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.02.2022
- 5 K 1066/21.KO -

Beamter muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen

Rechtsgrundlose Zahlung grundsätzlich zu erstatten

Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Beamten ab.

Der Kläger, ein Professor, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz und wurde dort mit Wirkung zum 1. September 2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor ernannt. Gleichwohl zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger am 31. August 2020 für den Zahlmonat September noch Bezüge in Höhe von 5.195,28 € netto aus. Gegen den sodann ergangenen Rückforderungsbescheid erhob der Kläger erfolglos Widerspruch. Im sich daran anschließenden Klageverfahren brachte er vor, er habe seinen damaligen Dienstherren bereits im Juni 2020 über seinen Wechsel an die neue Universität informiert.... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.01.2022
- 15 K 3554/18 U -

Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

Leistungen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden

Das Finanzgericht Münster entschieden, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine Seniorenresidenz bestehend aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens betreibt. Die Wohnungen befinden sich im Gebäude des Pflegeheims. Mit den Bewohnern des betreuten Wohnens schloss die Klägerin Betreuungsverträge ab, die diverse Leistungen einer (erweiterten) Grundversorgung und Wahlleistungen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.03.2022
- 13 K 326/21; 13 K 207/20; 13 K 208/20; 13 K 325/21 -

Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.

Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus. Das Gericht hat auch in drei weiteren Klageverfahren der AfD Urteile erlassen. In zwei dieser Verfahren war die Partei zumindest teilweise erfolgreich. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses fand die mündliche Verhandlung in einem Saal der Koelnmesse statt.... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.10.2021
- X R 11/20 und X R 28/20 -

Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften

Voraussetzung für Ausnahme vom Verbot des Abzugs von Vorsorge­aufwendungen erfüllt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält.

Im Verfahren X R 11/20 hatte ein in Deutschland lebender Rentner geklagt, der seinerzeit in Luxemburg als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen war und seit seinem Ruhestand eine gesetzliche Altersrente aus Luxemburg bezieht, die dort besteuert wird. Nach luxemburgischem Einkommensteuerrecht sind zwar Renten- und Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, nicht aber –anders als in Deutschland–... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.11.2021
- VII R 29/19 -

Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers

Tätigkeit eines Statikers stellen keine Hand­werker­leistungen dar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Steuerermäßigung für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers auch dann nicht gewährt werden kann, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich war.

Im Streitfall wurde ein Handwerksbetrieb mit dem Austausch schadhafter Dachstützen beauftragt. Nach Einschätzung des Handwerksbetriebs war für die fachgerechte Ausführung dieser Arbeiten zunächst eine statische Berechnung erforderlich, die sodann auch von einem Statiker durchgeführt wurde. Neben der –insoweit unstreitigen– Steuerermäßigung gemäß § 35 a EStG für die Handwerkerleistung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.01.2022
- 1 K 224/21 E -

Kein Werbungskostenabzug für privat mitveranlasste Israelreise einer Religionslehrerin

Keine Abgrenzung nach Zeitanteilen möglich

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten nicht in Betracht kommt, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungs­beiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen.

Dem Fall lag folgender Dachverhalt zugrunde: Die Klägerin unterrichtet unter anderem das Fach Religion an einem katholischen Privatgymnasium. In den Herbstferien 2019 nahm sie an einer vom Schulträger, dem Bistum, organisierten Studienfahrt nach Israel teil, die ausschließlich für Religionslehrer/innen veranstaltet wurde. Das Programm der einwöchigen Reise umfasste unter anderem Jerusalem,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2022
- 2 Ss 164/21 -

Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur „Ehe für alle“ nicht strafbar

Äußerung durch Meinungsfreiheit gedeckt

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die in einem auf einem Onlineportal veröffentlichten Interview eines Evolutionsbiologen getätigten Äußerungen zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und einem möglichen Adoptionsrecht für gleich­geschlechtliche Ehen, die sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile enthalten, lassen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so dass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschlägt. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden und die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des LG Kassel verworfen.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte den Angeklagten - einen früheren Kasseler Hochschulprofessor für Pflanzenphysiologie und Evolutionsbiologie - wegen seiner in einem auf einem Onlineportal im Rahmen eines Interviews veröffentlichten Äußerungen zur „Ehe für alle“ und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare an geklagt. Das Interview stand im Kontext der vom... Lesen Sie mehr



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