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alle Urteile, veröffentlicht am 06.11.2018

Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 28.11.2017
- S 21 AL 6887/16 -

Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt auch gemäß Nahtlosigkeits­regelung subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraus

Leistungsgeminderte Person muss sich im Rahmen des gesundheitlichen Leistungsvermögens Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeits­regelung gemäß § 145 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eine subjektive Verfügbarkeit des Arbeitslosen voraussetzt. § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB III fingiert nur die objektive, nicht die subjektive Verfügbarkeit. Die leistungsgeminderte Person muss sich im Rahmen ihres gesundheitlichen Leistungsvermögens den Vermittlungs­bemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger beantragte im Dezember 2015 bei der Beklagten Arbeitslosengeld (ALG) und teilte hierbei mit, dass er aufgrund von Depressionen in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt sei. Ein daraufhin von der Beklagten eingeholtes Gutachten ergab ein vollschichtiges Leistungsvermögen des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, weshalb die Beklagte dem Kläger ALG bei Arbeitslosigkeit gewährte. Im Juni 2016 holte die Beklagte ein zweites Gutachten ein, welches erneut ein vollschichtiges Leistungsvermögen des Klägers bescheinigte. Daraufhin teilte der Kläger in einem persönlichen Gespräch bei der Beklagten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2018
- 6 U 65/18 -

Rhein-Neckar-Zeitung hat keinen Anspruch auf Unterlassung eines unerwünschten Tweets des AfD Kreisverbands Heidelberg

Tweet ist als Meinungsäußerung einzustufenden

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Rhein-Neckar-Zeitung GmbH keinen Anspruch gegen den AfD Kreisverband Heidelberg auf Unterlassung eines als Meinungsäußerung einzustufenden Tweets über die Rhein-Neckar-Zeitung hat.

Die Rhein-Neckar-Zeitung GmbH (RNZ) beantragte, den AfD Kreisverband Heidelberg und dessen Schatzmeister zur Unterlassung der Aussage zu verurteilen, "die RNZ GmbH unterstütze die Antifaschistische Initiative Heidelberg". Diese Aussage verbreitete der Schatzmeister des AfD Kreisverbandes Heidelberg in einem Beitrag auf seinem Twitter Account zusammen mit weiteren Behauptungen und einer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.06.2018
- 2 UF 194/16 -

Vater­schafts­anfechtung nach Embryonenspende möglich

Früher erteilte Zustimmungen entfalten keine Wirksamkeit für späteren erfolgreichen Befruchtungsversuch nach Trennung der Eheleute

Das Oberlandesgericht am Main hat bekräftigt, dass die Anfechtung der Vaterschaft für ein im Wege der - in Deutschland unzulässigen - Embryonenspende gezeugtes Kind möglich ist, wenn der Anfechtende nicht in den konkreten Befruchtungsvorgang eingewilligt hat und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor gescheitert war.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller und die Mutter eines im Sommer 2013 geborenen Kindes waren seit 2002 verheiratet. Sie trennten sich im Sommer 2011 und sind seit Sommer 2014 geschieden. Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt. Samen und Eizelle stammten von dritten Personen ab. Der Embryo wurde der Kindesmutter in Tschechien eingepflanzt. Sie... Lesen Sie mehr

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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 17.10.2017
- 16 S 19/17 -

9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden

Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden

Ein 9-jähriges Kind muss auf die besonderen Gefahren der Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz hingewiesen werden. Kommen die Eltern dem nicht nach, so kann gemäß § 832 Abs. 1 BGB eine Haftung für die vom Kind verursachten Schäden bestehen. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2012 stießt ein neunjähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad gegen ein geparktes Auto und beschädigte dieses dabei. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von fast 2.000 Euro. Zu dem Unfall kam es, weil die weit geschnittene Hose des Mädchens in die Fahrradkette bzw. dem äußeren, vorderen Zahnkranz geriet. Das Mädchen blickte nach unten,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 23.05.2018
- 5 U 351/18 -

Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs

Reisende auf Kreuzfahrtschiffen müssen bei schwerem Seegang für eigene Sicherheit sorgen

Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Ver­kehrs­sicherungs­pflicht­verletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrt Anfang 2015 besuchte eine Reisende bei massivem Seegang das Fitnessstudio auf dem Schiff. Bei der Nutzung eines Laufbands kam es zu einem Sturz der Passagierin, der zu Verletzungen führte. Sie klagte daher im Anschluss an die Kreuzfahrt gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.11.2018
- C-569/16 und C-570/16 -

Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub des Verstorbenen

Anspruch auf finanzielle Vergütung kann im Wege der Erbfolge auf Erben übergehen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.

Der verstorbene Ehemann von Frau Bauer war bei der Stadt Wuppertal und der verstorbene Ehemann von Frau Broßonn bei Herrn Willmeroth beschäftigt. Da die Verstorbenen vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, beantragten Frau Bauer und Frau Broßonn als deren alleinige Rechtsnachfolgerinnen von den ehemaligen Arbeitgebern ihrer Ehemänner eine finanzielle Vergütung für diese... Lesen Sie mehr



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