alle Urteile, veröffentlicht am 16.08.2017
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.07.2017
- 14 K 2825/16 E -
Außergewöhnliche Belastungen: Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist nur Betreuungsgeld zu berücksichtigen
Kindergeld findet keine Berücksichtigung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33 a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls gewährt der Mutter seiner beiden Kinder, mit der er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, Unterhalt. Hierfür beantragte er den Abzug als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt kürzte die abzugsfähigen Unterhaltsleistungen um das von der Mutter im Streitjahr 2015 bezogene Betreuungsgeld nach §§ 4 a ff. BEEG sowie das anteilige auf die Mutter entfallende Kindergeld. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, dass Kindergeld und Betreuungsgeld nicht für den eigenen Lebensunterhalt der Mutter bestimmt seien.Die Klage hatte teilweise Erfolg. In Bezug auf das Kindergeld teilte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.07.2017
- 5 U 152/16 -
Baulast: Eigentümer kann zur Duldung der Grundstücksnutzung durch Nachbarn verpflichtet sein
Ein Grundstückseigentümer kann sich mit einer Baulast gegenüber der Baubehörde verpflichten, das Grundstück als Zuwegung für Nachbargrundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Baulast begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, sie beinhaltet kein zivilrechtliches Nutzungsrecht des Eigentümers des begünstigten Grundstücks. Dieser kann allerdings einem zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch des Eigentümers des Wegegrundstücks den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegenhalten. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen.
Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtstreits sind Eigentümer benachbarter Wohnungseigentumsanlagen in Haltern am See. Im hinteren Teil des Grundstücks der Beklagten sind Stellplätze angelegt, die über einen Weg angefahren werden, der im Eigentum der Kläger steht. Voreigentümer der Kläger hatten gegenüber der Stadt Haltern eine Baulast begründet, nach welcher sie das Wegegrundstück... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.04.1995
- 207 C 587/94 -
Ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe trotz Zurücklassens von Lampe, Stuhl, Regalbrettern, Taschen mit Wäsche und Wachmaschine
Vornahme der Wohnungsräumung durch Vermieter unverzüglich und ohne großen Aufwand
Lässt ein Mieter eine Lampe, einen Stuhl, Regalbretter, Taschen mit Wäsche und eine Waschmaschine in der Wohnung zurück, liegt dennoch eine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe vor. Denn der Vermieter kann die Gegenstände unverzüglich und ohne großen Aufwand aus der Wohnung schaffen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Rahmen eines Rechtsstreits über den Kautionsrückzahlungsanspruch einer Wohnungsmieterin vor dem Amtsgericht Köln im Jahr 1994 Streit darüber, ob die Mieterin die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben hatte. Die Vermieterin verneinte dies und verwies auf zurückgelassene Gegenstände. So hatte die Mieterin in der Wohnung eine Lampe, einen Stuhl,... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.07.2017
- 2 BvR 2003/14 -
Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung erfolgreich
Rechtsgrundlage für medizinische Zwangsbehandlung im Psychischkrankengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Die vom Bundesverfassungsgericht zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entwickelten Maßgaben können auch auf die Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung übertragen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und erklärte die Rechtsgrundlage für die medizinische Zwangsbehandlung im Psychischkrankengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der bis zum 30. Juli 2016 gültigen Fassung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2014 wurde die Beschwerdeführerin in die geschlossene Abteilung eines Klinikums eingewiesen und ihre vorläufige Unterbringung richterlich angeordnet. Das Gericht führte zur Begründung aus, die Beschwerdeführerin leide an halluzinatorischer Schizophrenie, es bestehe eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für eine Selbstschädigung. Die... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2017
- VI ZR 123/16 -
BGH: Störerhaftung des Betreibers eines Bewertungsportals für Kliniken aufgrund inhaltlich-redaktioneller Überprüfung der Bewertung
Portalbetreiber haftet wegen unwahrer Tatsachenbehauptung auf Unterlassung
Der Betreiber eines Klinikbewertungsportals haftet für Bewertungen seiner Nutzer als Störer, wenn er eine inhaltlich-redaktionelle Überprüfung einer Bewertung auf Vollständigkeit und Richtigkeit vornimmt. Einem Betroffenen kann in diesem Fall wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen ein Unterlassungsanspruch zustehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2014 stellte der Patient einer Privatklinik nach einer Operation mit lebensbedrohlichen Folgen einen kritischen Eintrag in ein Bewertungsportal für Kliniken ein. Im Kern warf der Patient der Klinik vor, nicht auf Notfälle vorbereitet und mit lebensbedrohlichen Notfallsituationen überfordert zu sein. Die Klinikbetreiberin hielt den... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.01.2016
- 27 W 2/16 -
Zulässigkeit eines c/o-Zusatzes bei Angabe der Geschäftsanschrift einer GmbH unter Wohnanschrift des Geschäftsführers
Voraussetzung ist Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten
Die Angabe der Wohnanschrift des Geschäftsführers einer GmbH als Geschäftsanschrift mit einem c/o-Zusatz ist zulässig und daher im Handelsregister einzutragen. Voraussetzung ist aber die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Geschäftsführer einer GmbH als Geschäftsanschrift seine Wohnanschrift mit einem auf ihn lautenden c/o-Zusatz im Handelsregister angeben. Das Amtsgericht Essen hielt dies für unzulässig. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Geschäftsführers.Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Geschäftsführers und... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2017
- VI R 9/16 -
Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Kosten für Scheidungsverfahren fallen unter neu eingeführtes Abzugsverbot für Prozesskosten
Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.
Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und... Lesen Sie mehr