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Dienstag, 19. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 10.07.2017

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2017
- 13 K 4009/15 E -

Schulgeldzahlungen für an ADHS erkranktes Kind können nicht als Krankheitskosten geltend gemacht werden

Aufwendungen können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Schulgeldzahlungen für Kinder, die an ADHS erkrankt sind bzw. eine emotionale Entwicklungs­verzögerung mit Aufmerksamkeits­störung haben und daher eine Privatschule besuchen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machten mit ihren Steuererklärungen Schulgeldzahlungen für englische Boarding Schools in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro (2012) bzw. 29.000 Euro (2013) geltend. Zur Begründung verwiesen sie auf die Aufmerksamkeitsstörung (ADHS) ihrer Tochter und die emotionale Entwicklungsverzögerung mit Aufmerksamkeitsstörung ihres Sohnes. Beide Kinder sind teilleistungshochbegabt. Dies habe den Besuch besonderer Schulen mit kleineren Klassenverbänden notwendig gemacht. Zum Nachweis legten sie ärztliche Bescheinigungen bzw. Verordnungen vor, die der Kläger, ebenfalls Arzt, teilweise selbst ausgestellt hatte.... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2017
- L 5 KR 1700/16 KL -

Unangemessene Vergütung: Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Gehaltserhöhung

Zusätzliche Vergütungs­bestand­teile müssten Vergleich mit Vorstands­vergütungen anderer Krankenkassen standhalten

Entscheidender Ausgangspunkt für die Bewertung einer "angemessenen" Vergütung eines Vorstands einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Vergleich mit Vorstands­vergütungen anderer Krankenkassen mit jeweils vergleichbarer Größe, d.h. in erster Linie der jeweiligen Versichertenzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und versagte damit einem Kranken­kassen­vorstand eine Gehaltserhöhung.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Baden-Württemberg, deren Zuständigkeitsbereich sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Sie verfügte im Februar 2016 über 327.080 Versicherte. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben rund 800 Mitarbeiter und zählt zu den 20 größten bundesweit geöffneten Krankenkassen. Der Vorstand erhält eine jährliche... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 21.03.2017
- 23 O 585/16 -

Berufs­unfähigkeits­versicherung: Versicherung kann Vertrag bei falschen oder unvollständigen Angaben des Versicherungs­nehmers wegen arglistiger Täuschung anfechten

LG Coburg zur Anfechtung eines Versicherungs­vertrages

Fragen im Antrag auf Abschluss eines Versicherungs­vertrages müssen vollständig und richtig beantwortet werden. Gerade nach dem Eintritt des Versicherungsfalles lassen sich verschwiegene Vorerkrankungen meist nicht länger verheimlichen und führen nicht selten zur Anfechtung des Versicherungs­vertrages. Leistungen kann der Versicherungsnehmer daraus dann nicht mehr beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor, das damit die Klage eines Versicherungs­nehmers abwies, der die Wirksamkeit seiner Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung feststellen lassen wollte. Der Versicherer hatte den Vertrag jedoch wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten.

Die beklagte Versicherung des zugrunde liegenden Verfahrens hatte nach der Anmeldung von Ansprüchen durch den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Daraufhin klagte der Kunde und wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die Anfechtung unwirksam und der Versicherungsvertrag weiterhin gültig ist.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 03.08.2016
- 47 C 103/16 -

Verspätete Ankunft des Reisegepäcks während Kreuzfahrt rechtfertigt grundsätzlich Reisepreisminderung von 20 bis 30 % pro Urlaubstag

Höhere Minderung von 50 % nur in Ausnahmefällen

Die verspätete Ankunft des Reisegepäcks rechtfertigt grundsätzlich eine Reisepreisminderung von 20 bis 30 % pro betroffenen Urlaubstag. Eine höhere Minderung von 50 % kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehepaar buchte für September und Oktober 2015 eine 15-tägige Schiffsreise entlang der US-Küste. Da der Koffer der Ehefrau aufgrund der verspäteten Beförderung durch die Fluggesellschaft erst neun Tage nach Abfahrt des Schiffes eintraf, machte die Ehefrau eine Minderung des Reisepreises geltend. Die Reiseveranstalterin wies die Forderung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 03.09.2014
- 12 W 37/14 -

Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen: Keine mutmaßliche Entbindung des Hausarztes von seiner Schweigepflicht nach Tod der versicherten Person

Hausarzt kann sich auf Zeugnis­verweigerungs­recht berufen

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Anfechtung einer Risiko­lebens­versicherung aufgrund falscher Beantwortung von Gesundheitsfragen, kann sich der Hausarzt des versicherten Verstorbenen auf das Zeugnis­verweigerungs­recht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) stützen. Von einer mutmaßlichen Entbindung von der Schweigepflicht durch den Verstorbenen ist nicht auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2003 schloss ein Ehepaar eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ab. Nach dem Tod des versicherten Ehemanns im Januar 2010 beanspruchte der Sohn als Versicherungsnehmer die Versicherungssumme. Dem trat die Versicherung mit der Behauptung entgegen, dass die Eltern bei Antragsstellung Gesundheitsfragen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.06.2017
- Az. 1 K 1117/16.NW -

Bereitschaftsdienst außerhalb der Feuerwache ist keine Arbeitszeit

Auch während Führungsdienst bleiben genügend Möglichkeiten zur Ausübung von Freizeitaktivitäten

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungs­bereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leistet im Wechsel mit anderen Beamten der Berufsfeuerwehr der beklagten Stadt einen sogenannten Führungsdienst. Dieser wird als 24-Stunden-Bereitschaft zum Teil während der regulären Arbeitszeiten in der Wache ausgeübt und außerhalb derselben, also zwischen 17.00 Uhr und 8.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen, in Alarmierungsbereitschaft.... Lesen Sie mehr




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