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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.02.2010
- 3 K 1414/09.NW -
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Teilnahme an Industriemeisterkurs zulässig
Wehrpflichtgesetz schützt auch vor Unterbrechungen von Meisterprüfungslehrgängen
Wehrpflichtige, die einen Kurs zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung besuchen, sind vom Wehrdienst zurückzustellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der 1988 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hat vom 1. September 2005 bis zum 28. Februar 2009 eine Lehre als Chemikant absolviert. Im Februar 2008 wurde er als wehrdienstfähig gemustert, gleichzeitig aber wegen der
Antrag auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf Industriemeisterprüfung
Im Oktober 2009 beantragte er die weitere
Bedeutet Heranziehung zum Wehrdienst aus beruflichen Gründen besondere Härte, ist Rückstellung möglich
Diesen Antrag lehnte die Wehrbereichsverwaltung Süd ab. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Betroffene Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt. Mit Erfolg – die Richter gaben ihm Recht. Der Kläger könne seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2010
Quelle: ra-online, VG Neustadt
- VG Trier: Zurückstellung vom Wehrdienst – Schulische Ausbildung geht vor
(Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.03.2010
[Aktenzeichen: 1 L 87/10.TR]) - Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
[Aktenzeichen: 10 K 803/06 ])
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Dokument-Nr. 9675
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