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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2008
- L 3 U 254/05 -
Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen - Unklarheit darüber, ob Alkohol die alleinige Ursache für Unfall war
Von S-Bahn auf dem Heimweg erfasst
Der Weg von und zur Arbeitsstätte steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kann die Unfallursache nicht festgestellt werden, ist von einem versicherten Arbeitsunfall auszugehen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein in Frankfurt als Operator beschäftigter Versicherter war nach seiner Arbeitsschicht und dem Genuss von
Alkoholgenuss lässt den Versicherungsschutz nur entfallen, wenn er die alleinige Unfallursache war
Die Darmstädter Richter gaben dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis Recht und hoben das ablehnende Urteil des Sozialgerichts auf. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/08 des LSG Hessen vom 12.08.2008
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Dokument-Nr. 6508
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