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Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.09.2019
- 15 K 2553/16 U -
Bäckereien im Eingangsbereich von Supermärkten: Verkauf von Backwaren zum dortigen Verzehr unterliegt dem Regelsteuersatz
Verkauf von Backwaren unter Bereitstellung von Mobiliar und Geschirr kann nicht als begünstigte Lebensmittellieferungen angesehen werden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass in Bäckereifilialen, die in Supermärkte integriert sind, zum Verzehr an Ort und Stelle angebotene Backwaren dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen, wenn hierfür Mobiliar und Geschirr zur Verfügung gestellt wird.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin betrieb insgesamt 84 Konditoreien und Cafés, die sich zum größten Teil in nicht abgetrennten Eingangsbereichen von Lebensmittelmärkten (sogenannte Vorkassenzonen) befanden. Dabei wurden die
FG bejaht Anwendung des Regelsteuersatzes
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Münster behandelte die Umsätze nicht als begünstigte Lebensmittellieferungen, sondern als dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
- Popkorn und Nachos im Kino unterliegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.02.2009
[Aktenzeichen: V R 90/07]) - Im Stehen essen wird billiger: Bundesfinanzhof zur Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: V R 35/08 , VR 18/10])
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Dokument-Nr. 27964
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