Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.2017
- S 11 R 2205/16 -
Wegfall rentensteigernder Bewertung von Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung verfassungsgemäß
Unterschiedliche Behandlung der Anrechnungszeiten von Berufsausbildungszeiten und Schul- und Hochschulausbildung gerechtfertigt
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung der Anrechnungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen im Gegensatz zu den Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung gerechtfertigt ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte Regelaltersrente unter Bewertung von Schul- und Hochschulausbildungszeiten. Es sei seiner Auffassung nach nicht mit dem
Absolventen von Hochschulen stehen im späteren Erwerbsleben durch höhere berufliche Qualifikation bessere Verdienstmöglichkeiten offen
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied, dass eine unterschiedliche Behandlung der Anrechnungszeiten an Fachschulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen im Gegensatz zu den Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung gerechtfertigt sei. Die ungleiche Behandlung gegenüber Versicherten, die "nur" Zeiten der allgemeinen Schul- und Hochschulausbildung aufweisen würden, werde in den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren damit begründet, dass die rentenrechtliche Besserstellung derjenigen Versicherten mit Zeiten schulischer Ausbildung beseitigt werden sollte, die - bei typisierender Betrachtung - durch ihre akademische Ausbildung und die damit im Regelfall einhergehenden besseren Verdienstmöglichkeiten überdurchschnittliche Rentenanwartschaften aufbauen könnten. Diese Begründung für die unterschiedliche Behandlung der Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung bei den genannten Versichertengruppen sei nicht sachfremd. Der Gesetzgeber habe insbesondere von der typisierenden Annahme ausgehen dürfen, dass Absolventen von Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen u.a.) im späteren Erwerbsleben im Vergleich zu Absolventen von Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ihre höhere berufliche Qualifikation im Regelfall bessere Verdienstmöglichkeiten hätten und deswegen höhere Rentenanwartschaften und Renten aufbauen könnten.
Zudem hätten Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung nach dem vollendeten 17. Lebensjahr auch weiterhin eine rentenbegründende Wirkung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2017
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25056
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25056
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.