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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17.12.2009
- S 26 (1) R 40/08 -
SG Dortmund: 1 Euro-Jobber hat keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
Tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1 Euro-Jobs bestätigt eigentlich mögliche Erwerbsfähigkeit
Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger – so genannte 1 Euro-Jobs – können der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser aus Hagen die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung. Zugleich übte der Mann auf Veranlassung der Arbeitsbehörde eine Tätigkeit als Hausmeistergehilfe aus.
Erwerbsfähigkeit schließt volle Erwerbsminderung aus
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger könne noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 9027
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