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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.03.2015
- 7 B 10021/15.OVG -
Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr muss wegen Zulassung falscher Wahlberechtigter wiederholt werden
Bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen muss jeder Bewerber eine faire Chance bei seiner Bewerbung um das Amt haben
Die Wahl zum stellvertretenden Wehrleiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn muss wiederholt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Nach dem Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn vom 20. Dezember 2013 waren spätestens sechs Monate nach der Gebietsänderung ein
Bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen muss jeder Bewerber eine faire Chance bei seiner Bewerbung um das Amt haben
Jeder Bewerber, der die Eignungsvoraussetzungen für die Stellung eines ehrenamtlichen stellvertretenden Wehrleiters erfülle, müsse eine faire Chance bei seiner Bewerbung um dieses Amt haben. Mit dem gesetzlich vorgesehen zweistufigen Verfahren –
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2015
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (pm/pt)
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Dokument-Nr. 20857
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