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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2019
- 17 UF 87/18 -
Intaktes Verhältnis zu leiblichen Eltern schließt Volljährigenadoption nicht aus
Kein Ausschluss der sittlichen Rechtfertigung der Adoption gemäß § 1767 Abs. 1 BGB
Hat der Anzunehmende ein intaktes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern, so steht dies einer Volljährigenadoption nicht entgegen. Die sittliche Rechtfertigung der Adoption gemäß § 1767 Abs. 1 BGB ist deshalb nicht ausgeschlossen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Amtsgericht Stuttgart über eine
Zulässigkeit der Volljährigenadoption trotz intaktem Verhältnis zu leiblichen Eltern
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Beteiligten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2020
Quelle: Oberlandesgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Stuttgart, Beschluss vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 21 F 1209/17]
- Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11.03.2020
[Aktenzeichen: 2 UF 18/20]) - Bloße Möglichkeit des Bedürftigwerdens eines Elternteils steht Volljährigenadoption mit Wirkung als Minderjährigenadoption nicht entgegen
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2019
[Aktenzeichen: 13 UF 11/17])
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Dokument-Nr. 28738
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