Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 27.05.2021
- 1 U 1685/20 -
Bundesrepublik haftet nicht - kein Versagen des Gesetzgebers und des Kraftfahrt-Bundesamtes im Zusammenhang mit der Verwendung einer Manipulationssoftware bei Dieselfahrzeugen
OLG Koblenz bestätigt Urteil des Landgerichts Koblenz
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt. Auch sei es bei der Erteilung und Überwachung der Typgenehmigungen zu keinem die Haftung auslösenden Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.
Die Klägerin erwarb im September 2013 ein Gebrauchtfahrzeug des Typs VW Polo, in das ein von der Volkswagen AG hergestellter Motor des Typs EA 189 verbaut ist, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Die Klägerin hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem Zusammenhang aus unionsrechtlicher
Richtlinie dient nicht dem Schutz individueller Interessen
Das Landgericht Koblenz hat die Klage abgewiesen, weil die Vorschriften der
Keine Verfehlungen von Bundesgesetzgeber und Kraftfahrt-Bundesamt
Zudem fehle es an einem "hinreichend qualifizierten" Verstoß gegen Unionsrecht. Ein solcher sei gegeben, wenn die Grenzen, die das Gemeinschaftsrecht bei der Umsetzung einer Richtlinie dem Ermessen des Mitgliedsstaates oder des für ihn handelnden Organs setze, offenkundig und erheblich überschritten werden. Das sei hier nicht der Fall. Soweit die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30751
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30751
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.